Vorlage - VO-35-BO-2019-333

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Es liegt ein Antrag auf Fortzahlung der Aufwandsentschädigung für Jana Glöde vom 07.02.2019 für das Jahr 2019 vor.

 

Frau Glöde engagiert sich, auch wie in den Jahren zuvor, in der Feuerwehr Neverin als Betreuerin der Kinder- und Jugendfeuerwehr.

Sie begleitet die Ausbildungen und Ausflüge der Jugendwehr und stellt eine unverzichtbare Unterstützung des Jugendwartes dar. Sie begleitet die Kinder in den letzten Jahren als Betreuerin zum Ferienlager nach Neuendorf und stellt damit die Teilnahmemöglichkeit sicher. (Keine Teilnahme ohne Betreuer aus der Wehr)

 

Gemäß § 5 der Feuerwehrentschädigungsverordnung M-V können Personen mit besonderen Aufgaben in angemessener Höhe Aufwandsentschädigungen gezahlt werden. Dazu zählen u.a. auch die Betreuer/innen der Jugendwehren.

 

Für die Jahre 2016, 2017 und 2018 wurden Frau Jana Glöde eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 50 €/Monat gezahlt. (jeweils befristet bis zum Ende eines Jahres)

 

Mitwirkungsverbot:

 

Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung ist kein Mitglied des Gremiums von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neverin beschließt Frau Jana Glöde für ihre Tätigkeit als Betreuerin der Jugend- und Zwergenfeuerwehr weiterhin eine Aufwandsentschädigung in Höhe von monatlich 50 € beginnend ab dem 01.01.2019 zu zahlen.
Die Zahlung erfolgt vorerst bis zum 31.12.2019.

 

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Finanz. Auswirkung

 

x

Ja

 

 

Nein

 

 

I. Gesamtkosten der Maßnahme : 600,00 €

 

II. davon für den laufenden Haushalt vorgesehen:  3.000 €

 

Ergebnishaushalt

Produkt: 12600

Bezeichnung: sonstige Aufwandsentschädigungen

Sachkonto: 5019000

 

Finanzhaushalt/Investitionsprogramm

Investitionsprojekt:

Bezeichnung:

 

X

Die erforderlichen Mittel stehen im lfd. Haushaltsjahr zur Verfügung

 

Die erforderlichen Mittel stehen im lfd. Haushaltsjahr nicht zur Verfügung und müssen 

 

außer-/überplanmäßig bereitgestellt werden (Ausführungen zur der Deckung sind der Begründung zu entnehmen).

 

III. Auswirkung auf die mittelfristige Finanzplanung:

 

 

Betrag ist jährlich wiederkehrend einzuplanen

 

Gesamtkosten von               € beziehen sich auf die Jahre               

 

Folgekosten in Höhe von              

 

 

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Anlagen

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