Eilantrag - VO-35-BO-2019-327
Grunddaten
- Betreff:
-
Bevollmächtigung des Bürgermeisters und seine beiden Stellvertreter zur Anschaffung einer Kehrwalze.
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Eilantrag
- Federführend:
- Fachbereich Bau und Ordnung
- Bearbeiter:
- Monika Hennig
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung der Gemeinde Neverin
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Entscheidung
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23.01.2019
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13.03.2019
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10.04.2019
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Sachverhalt
Durch den Gemeindearbeiter der Gemeinde Neverin (Herr Fürst) wurden in Absprache mit Herrn Nebe zwei Angebote zur Anschaffung einer Kehrwalze eingeholt. Angebot 1 beinhaltet die Anschaffung einer Kehrwalze ausschließlich für den Winterbetrieb(4.164,05 € Brutto) und das Angebot 2 die Anschaffung einer Kehrwalze für Winter- und Sommerbetrieb
(8.328,10 € Brutto).
Beide Angebote sind als Anlage beigefügt.
Da die Einladung zur Gemeindevertretersitzung bereits versandt war, bitten wir um zusätzliche Aufnahme des Eilantrages.
Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neverin beschließt auf ihrer heutigen Sitzung die Anschaffung einer Kehrwalze.
Variante 1:
( ) Kehrwalze für Schnee - 4.164,05 € Brutto
Variante 2:
( ) Kehrwalze für Schnee und Schmutz – 8.328,10 € Brutto
Durch das Amt Neverin erfolgt eine Ausschreibung. Es werden für die jeweilige Kehrwalze Angebote eingeholt. Nach Vorlage der Angebote werden der Bürgermeister und seine beiden Stellvertreter bevollmächtigt, den Auftrag an den wirtschaftlichsten Bieter zu erteilen.
Finanz. Auswirkung
X | Ja |
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| Nein | (Bitte nachfolgenden Inhalt löschen) |
I. Gesamtkosten der Maßnahme : Kehrwalze für Schnee (4.164,05 € Brutto) oder
Kehrwalze für Schnee und Schmutz (8.328,10 € Brutto)
II. davon für den laufenden Haushalt vorgesehen: 20.000 €
Ergebnishaushalt
Produkt: 11403
Bezeichnung: Auszahlungen für Fahrzeuge, Maschinen und techn. Anlagen
Sachkonto: 7856000
Finanzhaushalt/Investitionsprogramm
Investitionsprojekt: 05
Bezeichnung: bewegliches Anlagevermögen
| Die erforderlichen Mittel stehen im lfd. Haushaltsjahr zur Verfügung |
X | Die erforderlichen Mittel stehen im lfd. Haushaltsjahr nicht zur Verfügung und müssen |
| überplanmäßig bereitgestellt werden (Ausführungen zur der Deckung sind der Begründung zu entnehmen). |
III. Auswirkung auf die mittelfristige Finanzplanung:
| Betrag ist jährlich wiederkehrend einzuplanen |
| Gesamtkosten von € beziehen sich auf die Jahre |
| Folgekosten in Höhe von € |
