Vorlage - VO-33-BO-2019-140

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Gemeinde Neddemin hat am 21.08.2003 die Satzung zum Schutz von Gehölzen und Grünflächen (Baumschutzsatzung) beschlossen.

 

Diese Satzung gilt u.a. für alle Bäume und Gehölze mit einem Stammumfang ab 35 cm, gemessen in 1,3 m Höhe vom Erdboden.

Die Nadelbäume waren mit dieser Satzung ebenfalls geschützt.

Nach Aufhebung der Satzung gilt generell das Naturschutzausführungsgesetz M-V.

Demnach sind Bäume mit einem Stammumfang von mindestens einen Meter, gemessen in einer Höhe von 1,30 Metern über den Erdboden gesetzlich geschützt.

 

Durch Aufhebung der Satzung sind folgende Bäume nicht mehr geschützt:

-        Hausgärten, mit Ausnahme von Eichen, Ulmen, Platanen, Linden und Buchen,

-        Obstbäume, mit Ausnahme von Walnuss und Esskastanie,

-        Pappeln im Innenbereich,

-        Bäume in Kleingartenanlagen im Sinne des Kleingartenrechts,

-        Bäume im Sinne des Forstrechts,

-        Bäume in denkmalgeschützten Parkanlagen, sofern zwischen der unteren

         Naturschutzbehörde und der zuständigen Denkmalschutzbehörde einvernehmlich ein

         Konzept zur Pflege, Erhaltung und Entwicklung des Parkbaumbestandes erstellt wurde.

 

  (Die Satzung zur Aufhebung der Satzung ist als Anlage beigefügt)

 

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neddemin beschließt auf ihrer heutigen Sitzung die Satzung zur Aufhebung der Satzung zum Schutz von Gehölzen und Grünflachen in der Gemeinde Neddemin. (Baumschutzsatzung)

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

 

Ja

 

x

Nein

(Bitte nachfolgenden Inhalt löschen)

 

 

 

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Anlagen

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