Vorlage - VO-42-BO-2019-422

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Auf der Jahreshauptversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Wulkenzin am 25.01.2019 fand unter anderem die Neuwahl des Stellv. Gemeindewehrführers statt.

Für die Funktion lag form- und fristgerecht ein Wahlvorschlag vor.

Der Kamerad Siegbert Wegner wurde erneut zum Stellv. Gemeindewehrführer gewählt.

Gemäß § 12 Absatz 3 Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz M-V (BrSchG M-V) bedarf die Wahl der Zustimmung der Gemeindevertretung.

Der Kamerad Siegbert Wegner ist ausgebildeter Gruppenführer und erfüllt gemäß § 2 und 3 der Feuerwehrlaufbahn-, Dienstgrad- und Ausbildungsverordnung, Anlage 2 und 3, nicht die Voraussetzungen für die Bekleidung der Funktion „Stellv. Gemeindewehrführer“.

 

Mit Einreichung des Wahlvorschlages verpflichtet sich der Kamerad Wegner die dafür erforderlichen Ausbildungen nachzuholen.

 

Der Kamerad Wegner ist zu vereidigen und hat das Gelöbnis abzulegen.

 

Mitwirkungsverbot:

Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung ist kein Mitglied des Gremiums von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wulkenzin stimmt in ihrer heutigen Sitzung der Wahl des Kameraden Siegbert Wegner zum Stellv. Gemeindewehrführer zu. Der Kamerad Wegner wird mit Wirkung zum 19.02.2019 für die Dauer der Amtszeit von 6 Jahren zum Ehrenbeamten ernannt.

 

 

Die Entschädigungszahlung erfolgt rückwirkend zum 01.02.2019.

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

Ja

 

x

Nein

 

 

 

 

 

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