Vorlage - VO-42-BO-2019-418
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss der Satzung zur Aufhebung der Satzung zum Schutz von Gehölzen und Grünflächen in der Gemeinde Wulkenzin (Baumschutzsatzung)
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Fachbereich Bau und Ordnung
- Bearbeiter:
- Ilona Thiele
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung der Gemeinde Wulkenzin
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Entscheidung
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19.02.2019
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Sachverhalt
Die Gemeinde Wulkenzin hat am 26.03.2003 die Satzung zum Schutz von Gehölzen und Grünflächen (Baumschutzsatzung) beschlossen.
Diese Satzung gilt u.a. für alle Bäume und Gehölze mit einem Stammumfang ab 35 cm, gemessen in 1,3 m Höhe vom Erdboden.
Die Nadelbäume waren mit dieser Satzung ebenfalls geschützt.
Nach Aufhebung der Satzung gilt generell das Naturschutzausführungsgesetz M-V.
Demnach sind Bäume mit einem Stammumfang von mindestens einen Meter, gemessen in einer Höhe von 1,30 Metern über den Erdboden gesetzlich geschützt.
Nicht geschützt sind demnach Bäume in
- Hausgärten, mit Ausnahme von Eichen, Ulmen, Platanen, Linden und Buchen,
- Obstbäume, mit Ausnahme von Walnuss und Esskastanie,
- Pappeln im Innenbereich,
- Bäume in Kleingartenanlagen im Sinne des Kleingartenrechts
- Bäume im Sinne des Forstrechts,
- Bäume in denkmalgeschützten Parkanlagen, sofern zwischen der unteren Naturschutzbehörde und der zuständigen Denkmalschutzbehörde einvernehmlich ein Konzept zur Pflege, Erhaltung und Entwicklung des Parkbaumbestandes erstellt wurde.
(Die Satzung zur Aufhebung der Satzung ist als Anlage beigefügt)
Finanz. Auswirkung
| Ja |
|
| Nein | (Bitte nachfolgenden Inhalt löschen) |
I. Gesamtkosten der Maßnahme : €
II. davon für den laufenden Haushalt vorgesehen: €
Ergebnishaushalt
Produkt:
Bezeichnung:
Sachkonto:
Finanzhaushalt/Investitionsprogramm
Investitionsprojekt:
Bezeichnung:
| Die erforderlichen Mittel stehen im lfd. Haushaltsjahr zur Verfügung |
| Die erforderlichen Mittel stehen im lfd. Haushaltsjahr nicht zur Verfügung und müssen |
| außer-/überplanmäßig bereitgestellt werden (Ausführungen zur der Deckung sind der Begründung zu entnehmen). |
III. Auswirkung auf die mittelfristige Finanzplanung:
| Betrag ist jährlich wiederkehrend einzuplanen |
| Gesamtkosten von € beziehen sich auf die Jahre |
| Folgekosten in Höhe von € |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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