Vorlage - VO-42-BO-2019-418

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Die Gemeinde Wulkenzin hat am 26.03.2003 die Satzung zum Schutz von Gehölzen und Grünflächen (Baumschutzsatzung) beschlossen.

Diese Satzung gilt u.a. für alle Bäume und Gehölze mit einem Stammumfang ab 35 cm, gemessen in 1,3 m Höhe vom Erdboden.

Die Nadelbäume waren mit dieser Satzung ebenfalls geschützt.

Nach Aufhebung der Satzung gilt generell das Naturschutzausführungsgesetz M-V.

Demnach sind Bäume mit einem Stammumfang von mindestens einen Meter, gemessen in einer Höhe von 1,30 Metern über den Erdboden gesetzlich geschützt.

 

Nicht geschützt sind demnach Bäume in

-          Hausgärten, mit Ausnahme von Eichen, Ulmen, Platanen, Linden und Buchen,

-          Obstbäume, mit Ausnahme von Walnuss und Esskastanie,

-          Pappeln im Innenbereich,

-          Bäume in Kleingartenanlagen im Sinne des Kleingartenrechts

-          Bäume im Sinne des Forstrechts,

-          Bäume in denkmalgeschützten Parkanlagen, sofern zwischen der unteren Naturschutzbehörde und der zuständigen Denkmalschutzbehörde einvernehmlich ein Konzept zur Pflege, Erhaltung und Entwicklung des Parkbaumbestandes erstellt wurde.

 

(Die Satzung zur Aufhebung der Satzung ist als Anlage beigefügt)

 

 

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wulkenzin beschließt auf ihrer heutigen Sitzung die Satzung zur Aufhebung der Satzung zum Schutz von Gehölzen und Grünflächen in der Gemeinde Wulkenzin (Baumschutzsatzung).

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

 

 

 

Ja

 

 

Nein

(Bitte nachfolgenden Inhalt löschen)

 

I. Gesamtkosten der Maßnahme :      

 

II. davon für den laufenden Haushalt vorgesehen:      

 

Ergebnishaushalt

Produkt:

Bezeichnung:

Sachkonto:

 

Finanzhaushalt/Investitionsprogramm

Investitionsprojekt:

Bezeichnung:

 

 

Die erforderlichen Mittel stehen im lfd. Haushaltsjahr zur Verfügung

 

Die erforderlichen Mittel stehen im lfd. Haushaltsjahr nicht zur Verfügung und müssen 

 

außer-/überplanmäßig bereitgestellt werden (Ausführungen zur der Deckung sind der Begründung zu entnehmen).

 

III. Auswirkung auf die mittelfristige Finanzplanung:

 

 

Betrag ist jährlich wiederkehrend einzuplanen

 

Gesamtkosten von               beziehen sich auf die Jahre               

 

Folgekosten in Höhe von              

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...