Vorlage - VO-35-FI-2013-057

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

 

Mitwirkungsverbot: (bitte löschen, wenn nicht benötigt)

 

Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung ist <<Mitglied des Gremiums>> von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Neverin beschließt in ihrer heutigen Sitzung die elfte Änderung der Gebührensatzung zur Förderung von Kindern in Kindertagesstätten entsprechend der Landesverordnung über die Höhe der durchschnittlichen Betriebskosten (Regelkosten) in der Kindertagesförderung vom 29.01.2003.

Die 11. Änderungssatzung tritt rückwirkend zum 01.05.2013 in Kraft, gleichzeitig tritt die zehnte Änderungssatzung vom 09.02.2011 außer Kraft.

 

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Finanz. Auswirkung

 

Ja

 

x

Nein

(Bitte nachfolgenden Inhalt löschen)

 

 

 

 

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Anlagen

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