Vorlage - VO-35-BA-2013-058

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Stellungnahme der Gemeinde Neverin zum Vorhaben der neu.sw GmbH „Netzerweiterung Gas – Eichenweg in Neverin“.

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Beschlussvorschlag

Das o. g. Vorhaben der neu.sw GmbH wurde der Gemeinde Neverin mit Schreiben vom 05.04.2013 angezeigt.

 

Die Gemeindevertretung nimmt dazu wie folgt Stellung.

 

1. Die Gemeinde hat gegen o.g. Vorhaben keine Bedenken.

 

2. Zum Vorhaben der neu.sw GmbH hat die Gemeinde folgende Anregungen und

    Hinweise, um dessen Berücksichtigung gebeten wird:

 

Bedingung:

 

Vor Baubeginn ist die Zustimmung der einzelnen Versorgungsträger einzuholen. Gleiches gilt für Zustimmung der Eigentümer der Wohn- und Privatgrundstücke.

 

Die Zufahrt zu den Grundstücken bzw. zur Baustelle ist zu gewährleisten.

 

Auflage:

 

a)      Durch den Bauherrn ist vor Baubeginn für den gesamten Trassenbereich eine

Beweissicherung (Fotodokumentation) über den Zustand der Straßen, Wege bzw.

Gehwege durchzuführen und der Gemeinde in einfacher Ausfertigung zu übergeben.

 

b)      Im geplanten Trassenverlauf befindet sich die Straßenbeleuchtung der Gemeinde.

Diesbezüglich sind Hand- bzw. Suchschachtungen erforderlich.

Im Straßenbereich sind Tiefbau- und Leitungsbauarbeiten in geschlossener Bauweise durchzuführen.

 

 

c)      Nach Verlegung der Leitungen sind die Baugruben im Straßenbereich bzw. im Straßennebenbereich in Lagen zu schließen, zu verdichten und fachgerecht wiederherzustellen.

Entsprechende Nachweise sind der Gemeinde vorzulegen.

 

d)      Eine Verschmutzung der öffentlichen Straße darf durch das Bauvorhaben nicht eintreten.

Nicht zu vermeidende Verunreinigungen der Fahrbahn sind unverzüglich und ohne Aufforderung zu beseitigen. Andernfalls kann die Gemeinde die Verunreinigung auf Kosten des Bauherrn beseitigen lassen.

 

e)      Soweit notwendig ist vor Baubeginn ein Sperrantrag bei der unteren Verkehrsbehörde des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte, Regionalstandort Demmin, SG Straßenverkehrsamt/ Straßenverkehrsbehörde, Adolf-Pompe-Str. 12-15, 17109 Demmin zu stellen.

 

f)        Veränderungen hinsichtlich der Bautrasse sind der Gemeinde im Vorfeld anzuzeigen und genehmigen zu lassen.

 

g)      Die Gemeinde ist über das Amt Neverin über den Baubeginn in Kenntnis zu setzen und zur Abnahme einzuladen. Über die Abnahme ist ein entsprechendes Protokoll anzufertigen, das von den Beteiligten zu unterzeichnen ist.

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

Ja

 

X

Nein

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I. Gesamtkosten der Maßnahme :       €

 

II. davon für den laufenden Haushalt vorgesehen:       €

 

Ergebnishaushalt

Produkt:

Bezeichnung:

Sachkonto:

 

Finanzhaushalt/Investitionsprogramm

Investitionsprojekt:

Bezeichnung:

 

 

Die erforderlichen Mittel stehen im lfd. Haushaltsjahr zur Verfügung

 

Die erforderlichen Mittel stehen im lfd. Haushaltsjahr nicht zur Verfügung und müssen 

 

außer-/überplanmäßig bereitgestellt werden (Ausführungen zur der Deckung sind der Begründung zu entnehmen).

 

III. Auswirkung auf die mittelfristige Finanzplanung:

 

 

Betrag ist jährlich wiederkehrend einzuplanen

 

Gesamtkosten von               € beziehen sich auf die Jahre               

 

Folgekosten in Höhe von               €

 

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Anlagen

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