Vorlage - VO-35-BA-2013-054

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Beschluss der Gemeindevertretung Neverin zur Erhöhung der Planzahl für das Vorhaben „Reparatur eines Teilabschnittes Gartenstraße – 3. BA, einschließlich der Zuwegung mit Entwässerungsleitung zur Kirche“

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neverin beschließt in ihrer heutigen Sitzung die Anpassung des Haushaltsansatzes für das Vorhaben „Reparatur Teilabschnitt Gartenstraße“ von 65.000,00 EUR auf 126.000,00 EUR.

 

Begründung:

Die Planzahlen in Höhe von 60.000,00 EUR stammen aus dem Jahr 2009. Nach neuster Kostenschätzung des Ingenieurbüros Wegener & Hinz GmbH liegen die Einheitspreise für Material und Stundenlohn nicht mehr in den Regionen wie 2009 und mussten neu ermittelt werden.

 

Dazu kommt, dass nach Anfrage der Kirche nun auch noch ein Regenwasseranschluss für die Dachentwässerung des Kirchgebäudes an die vorhandene Entwässerungsleitung in der Gartenstraße erfolgen soll. Dabei ist es erforderlich auch die Zuwegung zum Kirchengrundstück aufzunehmen und entsprechend wieder herzurichten.

Dafür wurden ca. brutto 26.000,00 EUR geplant.

 

Planungskosten werden in Höhe von 13.805,00 EUR ermittelt.

 

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Finanz. Auswirkung

X

Ja

 

 

Nein

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I. Gesamtkosten der Maßnahme : 126.000,00  €

 

II. davon für den laufenden Haushalt vorgesehen:  65.000,00 €

 

Ergebnishaushalt

Produkt: 54100

Bezeichnung: Gemeindestraßen/ Straßenbeleuchtung

Sachkonto: 5233800

 

Finanzhaushalt/Investitionsprogramm

Investitionsprojekt:

Bezeichnung:

 

 

Die erforderlichen Mittel stehen im lfd. Haushaltsjahr zur Verfügung

X

Die erforderlichen Mittel stehen im lfd. Haushaltsjahr nicht zur Verfügung und müssen 

 

überplanmäßig aus den liquiden Mitteln bereitgestellt werden. Eventuell sind auch noch Einsparungen beim Investitionsprojekt „Feldscheune Glocksin“ möglich.

 

III. Auswirkung auf die mittelfristige Finanzplanung:

 

 

Betrag ist jährlich wiederkehrend einzuplanen

 

Gesamtkosten von               € beziehen sich auf die Jahre               

 

Folgekosten in Höhe von               €

 

 

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Anlagen

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