Vorlage - VO-35-BO-2018-319
Grunddaten
- Betreff:
-
Zustimmung zur Planung "Außenanlagen " Gemeindearbeiterhalle Neverin"
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Fachbereich Bau und Ordnung
- Bearbeiter:
- Christin Niestaedt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung der Gemeinde Neverin
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Entscheidung
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06.12.2018
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Sachverhalt
Das Planungsbüros Wegener & Hinz GmbH wurde mit der Planung der Außenanlage zum Neubau der Gemeindearbeiterhalle beauftragt. Die Baugenehmigung für das Gebäude wurde über ein gesondertes Planungsbüro (KER Projektservice GmbH) beantragt und liegt seit dem 30.08.2018 bereits vor.
Die geplanten Außenanlagen beinhalten die Verlegung von Trinkwasser- und Gasleitungen, Schmutz- und Regenwasserkanälen, Erdarbeiten zur Verlegung von Elektrokabels sowie Zaun- und Pflasterarbeiten.
Es ist vorgesehen, das Regenwasser aus der Dachentwässerung des neuen Gebäudes und von der geplanten Pflasterfläche über einen neuen Regenwasserkanal in die vorhandene Entwässerung an der Zufahrt zwischen Feuerwehr und Parkplatz abzuleiten.
Ein in der geplanten Kalthalle der Garage vorgesehenen Entwässerungsrinne entwässert ebenfalls in den Regenwasserkanal. Da es sich ausschließlich um Tropfwassser und keine Wasser aus der Fahrzeugreinigung handelt, ist nach Vorabstimmung mit dem Umweltamt des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte keine Abscheideranlage erforderlich.
Das Schmutzwasser aus WC-, Dusch – und Hausanschlussraum wird über einen Anschlusskanal in den vorhandenen SW-Kanal im Bereich der Asphaltstraße vor dem Baugrundstück eingebunden. Um das Gebäude wird ein Trauf-/Spritzstreifen angelegt. Die Oberfläche um die geplante Garage wird mit Betonsteinpflaster befestigt. Der straßenseitige Grundstücksbereich wird eingezäunt.
Für die Trinkwasserversorgung für die Gemeindegarage ist vorgesehen, im öffentlichen Straßennebenbereich eine neue Trinkwasserhauptleitung Ped63 von der TW-Versorgungsleitung PE d225 on der Dorfstraße vor dem Amtsgebäude bis auf Höhe der vorderen Gebäudeflucht der geplanten Gemeindegarage zu verlegen. Im Bereich der Kreuzung der Dorfstraße (Kreisstraße NSW72) ist geschlossene Bauweise vorgesehen, die Verlegung im Straßennebenbereich der Asphaltfahrbahn bis zur Garage erfolgt in offener Bauweise. Der TW-Hausanschluss für die Gemeindegarage bindet am Endpunkt der Hauptleitung ein. Hier kann auch der geplante TW-HA für LAFA einbinden. (Antrag LAFA vom 03.09.2018 an Frau Niewelt)
Für den Neubau des später geplanten Stellplatzes des ELW´s kann der TW-Hausanschluss der Feuerwehr auch auf diese neue Hauptleitung umgebunden werden und die alte Anschlussleitung im Bereich des neu geplanten Stellplatzes stillgelegt und ausgebaut werden.
Die Gasversorgung für die Gemeindegarage sollte nicht über den Unterzähler der GAS-HA der Feuerwehr abgehen. Es wäre daher vorzusehen, von der Versorgungsleitung PE d110, die neben der Fahrbahn bis zum Anschluss der Feuerwehr verlegt ist, ein Erweiterung der Gashauptleitung PE d63 im öffentlichen Straßennebenbereich bis auf Höhe der vorderen Gebäudeflucht der geplanten Gemeindegarage vorzunehmen. Der neue Gas-Haus-anschluss für die Gemeindegarage bindet dann ebenfalls hier am Endpunkt der Hauptleitung ein.
Für die Verlegungen der Gas- und Trinkwasserhauptleitungen sind entsprechende Anträge an der Versorgungsträger zu stellen.
In Abstimmung mit der TAB GmbH, Frau Dr. Koegst, wird die Regenwasserleitung nach Fertigstellung kostenfrei an die TAB GmbH übertragen.
Mitwirkungsverbot:
Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung ist kein Mitglied des Gremiums von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neverin stimmt in ihrer heutigen Sitzung der Planung der Außenanlagen für die Gemeindearbeiterhalle entsprechend der Planzeichnung, vorgelegt durch das Planungsbüro Wegener & Hinz GmbH,
( ) ohne Änderung zu.
oder
( ) mit nachfolgender Änderung zu.
Des Weiteren stimmt die Gemeinde Neverin der kostenfreien Übertragung der
Regenwasserleitung nach Anbindung der Gemeindearbeiterhalle an die TAB GmbH zu.
Für die Hausanschlüsse Gas-, TW- und SW- sind entsprechende Anträge zu stellen.
