Vorlage - VO-36-BO-2018-252

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Im Zuge der malermäßigen Instandsetzung des Versammlungs- und Schulungsraum der Feuerwehr Sponholz musste im Schulungsraum festgestellt werden, dass eine malermäßige Instandsetzung der Decke nicht möglich ist. In Abstimmung mit dem Bürgermeister ist die alte Decke nicht zu entfernen, sondern eine neue Decke unterzuziehen. Dazu erfolgte am Freitag, den 16.11.2018 eine Begutachtung mit dem Statiker Martin Ernst. Im Ergebnis der Begutachtung und Festlegung welcher Typ Decke einzubauen ist, bedarf es ggf. eine Nachtragsvereinbarung mit dem Bauunternehmen Rayk Terrey bzw. der Beauftragung einer Trockenbaufirma.

 

Der Bürgermeister und seine Stellvertreter erhalten in diesem Fall die Vollmacht, nach Vorlage des Nachtrages, den entsprechenden Auftrag auszulösen.

 

 

Mitwirkungsverbot: (bitte löschen, wenn nicht benötigt)

 

Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung ist kein Mitglied des Gremiums von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Sponholz erteilt dem Bürgermeister und seinen Stellvertretern die Vollmacht, im Ergebnis die Begutachtung der Decke im Versammlungsraum der FFw Sponholz durch den Statiker, den Auftrag für die Erneuerung der Decke auszulösen.

 

 

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Finanz. Auswirkung

X

Ja

 

 

Nein

(Bitte nachfolgenden Inhalt löschen)

 

I. Gesamtkosten der Maßnahme : ca. 9.000

 

II. davon für den laufenden Haushalt vorgesehen:  5.000 €

 

Ergebnishaushalt

Produkt: 12600

Bezeichnung: Unterhaltungsaufwand

Sachkonto: 5231300

 

Finanzhaushalt/Investitionsprogramm

Investitionsprojekt:

Bezeichnung:

 

 

Die erforderlichen Mittel stehen im lfd. Haushaltsjahr zur Verfügung

X

Die erforderlichen Mittel stehen im lfd. Haushaltsjahr nicht zur Verfügung und müssen 

 

überplanmäßig aus Mehreinnahmen bei der Dividende der E.on Edis bereitgestellt werden (Ausführungen zur der Deckung sind der Begründung zu entnehmen).

 

III. Auswirkung auf die mittelfristige Finanzplanung:

 

 

Betrag ist jährlich wiederkehrend einzuplanen

 

Gesamtkosten von               € beziehen sich auf die Jahre               

 

Folgekosten in Höhe von              

 

 

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