Vorlage - VO-36-BO-2018-252
Grunddaten
- Betreff:
-
Vollmachtsbeschluss Bauvorhaben "malermäßige Instandsetzung Schulungsraum Feuerwehr Sponholz"
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Fachbereich Bau und Ordnung
- Bearbeiter:
- Christin Niestaedt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Gemeindevertretung der Gemeinde Sponholz
|
Entscheidung
|
|
|
28.11.2018
|
Sachverhalt
Im Zuge der malermäßigen Instandsetzung des Versammlungs- und Schulungsraum der Feuerwehr Sponholz musste im Schulungsraum festgestellt werden, dass eine malermäßige Instandsetzung der Decke nicht möglich ist. In Abstimmung mit dem Bürgermeister ist die alte Decke nicht zu entfernen, sondern eine neue Decke unterzuziehen. Dazu erfolgte am Freitag, den 16.11.2018 eine Begutachtung mit dem Statiker Martin Ernst. Im Ergebnis der Begutachtung und Festlegung welcher Typ Decke einzubauen ist, bedarf es ggf. eine Nachtragsvereinbarung mit dem Bauunternehmen Rayk Terrey bzw. der Beauftragung einer Trockenbaufirma.
Der Bürgermeister und seine Stellvertreter erhalten in diesem Fall die Vollmacht, nach Vorlage des Nachtrages, den entsprechenden Auftrag auszulösen.
Mitwirkungsverbot: (bitte löschen, wenn nicht benötigt)
Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung ist kein Mitglied des Gremiums von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Finanz. Auswirkung
X | Ja |
|
| Nein | (Bitte nachfolgenden Inhalt löschen) |
I. Gesamtkosten der Maßnahme : ca. 9.000 €
II. davon für den laufenden Haushalt vorgesehen: 5.000 €
Ergebnishaushalt
Produkt: 12600
Bezeichnung: Unterhaltungsaufwand
Sachkonto: 5231300
Finanzhaushalt/Investitionsprogramm
Investitionsprojekt:
Bezeichnung:
| Die erforderlichen Mittel stehen im lfd. Haushaltsjahr zur Verfügung |
X | Die erforderlichen Mittel stehen im lfd. Haushaltsjahr nicht zur Verfügung und müssen |
| überplanmäßig aus Mehreinnahmen bei der Dividende der E.on Edis bereitgestellt werden (Ausführungen zur der Deckung sind der Begründung zu entnehmen). |
III. Auswirkung auf die mittelfristige Finanzplanung:
| Betrag ist jährlich wiederkehrend einzuplanen |
| Gesamtkosten von € beziehen sich auf die Jahre |
| Folgekosten in Höhe von € |
