Vorlage - VO-36-BO-2018-249
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss zur Planung Fassadensanierung Gemeindezentrum Sponholz
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Fachbereich Bau und Ordnung
- Bearbeiter:
- Christin Niestaedt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung der Gemeinde Sponholz
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Entscheidung
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28.11.2018
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Sachverhalt
Da im Zuge der Dachsanierung die Blitzschutzanlage erneuert wird, welche zum Teil an der Fassade befestigt ist, sollte über die Fassadensanierung ebenfalls nachgedacht und ggf. zusammen mit der Dachsanierung entsprechende Fördermittel beantragt werden.
Die Realisierung könnte aus finanziellen Aspekten in 2 Bauabschnitten realisiert werden.
Für die Beantragung der Fördermittel, sind mit Antrag Planungsunterlagen, Leistungsphase 2-3, vorzulegen.
Nach erster Kostenschätzung belaufen sich die Baukosten für die Fassadensanierung inkl. Erneuerung der restlichen Fenster und Tore auf ca. 163.300 € brutto. (ohne Fenster/Tore = 151.700 € brutto)
Mitwirkungsverbot:
Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung ist kein Mitglied des Gremiums von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Sponholz beschließt in ihrer heutigen Sitzung die Ausschreibung der Planung, Leistungsphase 2-3, für das Vorhaben „Fassadensanierung Gemeindehaus Sponholz“, für die Beantragung von Fördermittel zusammen mit der Dachsanierung. Die Fassadensanierung wird nur unter Bereitstellung von Fördermitteln realisiert, frühestens 2020/2021.
Finanz. Auswirkung
X | Ja |
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| Nein | (Bitte nachfolgenden Inhalt löschen) |
I. Gesamtkosten der Maßnahme : 6.000 (LP 2-3) €
II. davon für den laufenden Haushalt vorgesehen: 500 €
Ergebnishaushalt
Produkt: 51100
Bezeichnung: Gutachten und Vermessungsleistungen
Sachkonto: 5625100
Finanzhaushalt/Investitionsprogramm
Investitionsprojekt:
Bezeichnung:
X | Die erforderlichen Mittel stehen im lfd. Haushaltsjahr zur Verfügung |
| Die erforderlichen Mittel stehen im lfd. Haushaltsjahr nicht zur Verfügung und müssen |
| außer-/überplanmäßig bereitgestellt werden (Ausführungen zur der Deckung sind der Begründung zu entnehmen). |
III. Auswirkung auf die mittelfristige Finanzplanung:
| Betrag ist jährlich wiederkehrend einzuplanen |
| Gesamtkosten von € beziehen sich auf die Jahre |
| Folgekosten in Höhe von € |
