Vorlage - VO-35-BO-2018-315

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Der vorliegende Vorentwurf dient zur Durchführung des Verfahrens.

Der Vorentwurf der 1 Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Neverin, Ortsteil Glocksin - Teilbereich ehemalige Gutsanlage, bestehend aus der Begründung und der Planzeichnung wird zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange zur Abstimmung mit den Nachbargemeinden und zur öffentlichen Auslegung nach den gesetzlichen Vorschriften und nach der Hauptsatzung der Gemeinde Neverin bestimmt.

 

Die Darstellung der gemischten Baufläche wird in Wohnbaufläche geändert.

 

Mitwirkungsverbot:

Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung ist kein Mitglied des Gremiums von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

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Beschlussvorschlag

1.Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neverin stimmt dem Vorentwurf der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Neverin, Ortsteil Glocksin - Teilbereich ehemalige Gutsanlage, bestehend aus Begründung und Planzeichnung, zu.

 

2.Der Vorentwurf der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Neverin, Ortsteil Glocksin - Teilbereich ehemalige Gutsanlage, bestehend aus Begründung und Planzeichnung sind öffentlich auszulegen. Die öffentliche Ausübung ist ortsüblich bekannt zu machen

3.Die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind zu beteiligen und über die öffentliche Auslegung durch Übersenden von Vorentwurf und Begründung zu unterrichten.

Rechtsgrundlagen: § 2 Abs. 2, § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB).

   

 

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Finanz. Auswirkung

 

Ja

 

x

Nein

 

 

 

 

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Anlagen

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