Vorlage - VO-42-BO-2018-402

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Am 28.08./28.09. legte der Bürgermeister der Verwaltung 2 Angebote zur Errichtung eines 70 m tiefen Brunnens vor. Laut Information des Bürgermeisters ist der Teich fast verlandet und der vorh. Brunnen defekt. Der Bürgermeister habe daraufhin veranlasst den Teich auszubaggern. Die 2 vorgelegten Angebote beinhalten nur den Abbruch der alten Bohranlage und die Errichtung des neuen Brunnen inkl. Einbau Unterwasserpumpe und Brunnenvorschacht, nicht aber die Elektroinstallation für die Pumpe. Hierfür ist eine entsprechende Fachfirma gesondert zu beauftragen. Auf der Grundlage der 2 vorgelegten Angebote holte die Verwaltung ein weiteres Angebot ein. Nach rechnerischer Prüfung der Angebote ging als wirtschaftlichster Bieter die Firma Brunnenbau Rebstock GmbH aus Neustrelitz mit einer Bruttoangebotssumme in Höhe von 12.649,70 € hervor.

 

Vor Beginn der Maßnahmen ist bei der unteren Wasserbehörde des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte ein entsprechender Antrag zu stellen.

 

Mitwirkungsverbot: (bitte löschen, wenn nicht benötigt)

 

Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung ist kein Mitglied des Gremiums von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wulkenzin beschließt in ihrer heutigen Sitzung den Auftrag für die Errichtung eines Brunnens am Dorfteich in Neu Rhäse an die

Firma

Brunnenbau Rebstock GmbH

Storchenweg 3

17235 Neustrelitz

mit einer Bruttoangebotssumme in Höhe von 12.649,70 € zu erteilen.

 

 

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Finanz. Auswirkung

X

Ja

 

 

Nein

(Bitte nachfolgenden Inhalt löschen)

 

I. Gesamtkosten der Maßnahme : ca. 17.000 € €

 

II. davon für den laufenden Haushalt vorgesehen:  100 €

 

Ergebnishaushalt

Produkt: 12600

Bezeichnung: Außenanlagen

Sachkonto: 5231200

 

Finanzhaushalt/Investitionsprogramm

Investitionsprojekt:

Bezeichnung:

 

 

Die erforderlichen Mittel stehen im lfd. Haushaltsjahr zur Verfügung

X

Die erforderlichen Mittel stehen im lfd. Haushaltsjahr nicht zur Verfügung und müssen 

 

überplanmäßig durch zusätzliche Einnahmen bei der Gewerbesteuer bereitgestellt werden.

 

III. Auswirkung auf die mittelfristige Finanzplanung:

 

 

Betrag ist jährlich wiederkehrend einzuplanen

 

Gesamtkosten von               € beziehen sich auf die Jahre               

 

Folgekosten in Höhe von              

 

 

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