Vorlage - VO-34-HA-2013-043

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

 

Aufhebung öffentlichen Fernsprecher in der Gemeinde Neuenkirchen)

 

 

 

Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung ist <<Mitglied des Gremiums>> von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

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Beschlussvorschlag

Die Gemeinde Neuenkirchen beschließt auf ihrer heutigen Sitzung die Aufhebung des öffentlichen Fernsprechers im Ortsteil Ihlenfeld, Am Anger wegen Unwirtschaftlichkeit.

 

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Finanz. Auswirkung

 

Ja

 

x

Nein

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Anlagen

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