Vorlage - VO-40-BO-2018-231

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Zur Schaffung von baurechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines Spielplatzes und eines Festplatzes ist die Aufstellung eines Bebauungsplans erforderlich.

Bevor dieser ausgeführt wird sollte jedoch eine entsprechende Bauvoranfrage zur Errichtung des Spielplatzes im Außenbereich bei der unteren Bauaufsichtsbehörde eingereicht werden.

 

Mitwirkungsverbot:

Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung ist kein Mitglied des Gremiums von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

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Beschlussvorschlag

1.Die Gemeindevertretung der Gemeinde Blankenhof beschließt in der heutigen Sitzung die Einleitung des Bauleitplanverfahrens zur Aufstellung des B-Plans Nr. 7 „Dorftreff Gevezin“.

2.Der Geltungsbereich umfasst das im anliegenden Lageplan (Übersichtsplan) gekennzeichnete Plangebiet.

3.Ziel und Zweck der Planung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines Dorftreffs mit Spielplatz.

4.Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

5.Eine Umweltprüfung gemäß § 2a BauGB ist durchzuführen und eine Umweltbericht zu erstellen. Die Aufstellung des Bebauungsplans erfolgt im 2-stufigen Verfahren.

6.Die Verwaltung wird beauftragt, eine landesplanerische Stellungnahme gemäß § 17 Landesplanungsgesetz bei der zuständigen Raumordnungsbehörde einzuholen.

Der Bürgermeister wird ermächtigt, vorher durch eine Bauvoranfrage bei der unteren Bauaufsichtsbehörde zu ermitteln, ob eine Baugenehmigung zur Errichtung des Spielplatzes im Außenbereich in Aussicht gestellt werden kann. Damit wäre die Erstellung eines Bebauungsplans nicht erforderlich.

 

 

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Finanz. Auswirkung

x

Ja

siehe extra Beschluss VO-40-BO-2018-231

 

Nein

 

 

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Anlagen

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