Vorlage - VO-34-BA-2013-044

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

2. Änderung der Satzung der Gemeinde Neuenkirchen über die Erhebung von Beiträgen und Gebühren für die Schmutzwasserbeseitigung in der Gemeinde Neuenkirchen

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neuenkirchen beschließt in ihrer heutigen Sitzung die 2. Änderung der Satzung der Gemeinde über die Erhebung von Beiträgen und Gebühren für die Schmutzwasserbeseitigung in der Gemeinde Neuenkirchen.

 

Begründung:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neuenkirchen beschloss am 07.05.2012 eine neue Satzung über die Entwässerung der Grundstücke und den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage in der Gemeinde Neuenkirchen.

Diese Satzung ist Grundlage für die vorgenannte Beitrags- und Gebührensatzung.

Aus diesem Grunde ist der Bezug in der Präambel der Beitrags- und Gebührensatzung zu ändern.

 

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Finanz. Auswirkung

 

Ja

 

X

Nein

(Bitte nachfolgenden Inhalt löschen)

 

I. Gesamtkosten der Maßnahme :   0,00  €

 

II. davon für den laufenden Haushalt vorgesehen:  0,00  €

 

Ergebnishaushalt

Produkt:

Bezeichnung:

Sachkonto:

 

 

 

 

 

 

Finanzhaushalt/Investitionsprogramm

Investitionsprojekt:

Bezeichnung:

 

 

Die erforderlichen Mittel stehen im lfd. Haushaltsjahr zur Verfügung

 

Die erforderlichen Mittel stehen im lfd. Haushaltsjahr nicht zur Verfügung und müssen 

 

außer-/überplanmäßig bereitgestellt werden (Ausführungen zur der Deckung sind der Begründung zu entnehmen).

 

III. Auswirkung auf die mittelfristige Finanzplanung:

 

 

Betrag ist jährlich wiederkehrend einzuplanen

 

Gesamtkosten von               € beziehen sich auf die Jahre               

 

Folgekosten in Höhe von               €

 

 

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Anlagen

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