Vorlage - VO-34-BA-2013-044
Grunddaten
- Betreff:
-
2. Änderung der Satzung der Gemeinde Neuenkirchen über die Erhebung von Beiträgen und Gebühren für die Schmutzwasserbeseitigung in der Gemeinde Neuenkirchen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Martina Siebahn
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung der Gemeinde Neuenkirchen
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Entscheidung
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23.04.2013
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Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neuenkirchen beschließt in ihrer heutigen Sitzung die 2. Änderung der Satzung der Gemeinde über die Erhebung von Beiträgen und Gebühren für die Schmutzwasserbeseitigung in der Gemeinde Neuenkirchen.
Begründung:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neuenkirchen beschloss am 07.05.2012 eine neue Satzung über die Entwässerung der Grundstücke und den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage in der Gemeinde Neuenkirchen.
Diese Satzung ist Grundlage für die vorgenannte Beitrags- und Gebührensatzung.
Aus diesem Grunde ist der Bezug in der Präambel der Beitrags- und Gebührensatzung zu ändern.
Finanz. Auswirkung
Ja |
| |
X | Nein | (Bitte nachfolgenden Inhalt löschen) |
I. Gesamtkosten der Maßnahme : 0,00
II. davon für den laufenden Haushalt vorgesehen: 0,00
Ergebnishaushalt
Produkt:
Bezeichnung:
Sachkonto:
Finanzhaushalt/Investitionsprogramm
Investitionsprojekt:
Bezeichnung:
| Die erforderlichen Mittel stehen im lfd. Haushaltsjahr zur Verfügung |
| Die erforderlichen Mittel stehen im lfd. Haushaltsjahr nicht zur Verfügung und müssen |
| außer-/überplanmäßig bereitgestellt werden (Ausführungen zur der Deckung sind der Begründung zu entnehmen). |
III. Auswirkung auf die mittelfristige Finanzplanung:
| Betrag ist jährlich wiederkehrend einzuplanen |
| Gesamtkosten von beziehen sich auf die Jahre |
| Folgekosten in Höhe von |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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501,2 kB
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