Vorlage - VO-35-BO-2018-301
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss zur Errichtung einer Löschwasserentnahmestelle am Soll im Bereich Sportplatz/KTO
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Fachbereich Bau und Ordnung
- Bearbeiter:
- Christin Niestaedt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung der Gemeinde Neverin
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Entscheidung
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12.09.2018
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Sachverhalt
Lt. Protokoll der letzten Gemeindevertretersitzung am 04.07.2018, ist die Verwaltung beauftragt worden für die Errichtung einer Löschwasserentnahmestelle mit Entnahmeschacht am Soll im Bereich Sportplatz/KTO eine Beschlussvorlagen zu erstellen.
Eine Förderung aus der Brandschutz-Förderrichtlinie ist seit dem 01.01.2017 nicht mehr möglich.
Es besteht jedoch die Möglichkeit auf der Grundlage der Richtlinie für die Gewährung von Sonderbedarfszuweisungen (SBZ) einen entsprechenden Fördermittelantrag beim Innenministerium des Landes M-V zu stellen. Die Höhe der SBZ beträgt bei Investitionsmaßnahmen ohne Drittförderung bis zu 40% der Baukosten. Planungs- und Ausstattungskosten sind nicht förderfähig.
Bezugnehmend auf das Protokoll der Vorortbegehung durch die Gemeinde (Bürgermeister und Bauausschussvorsitzenden) und 2 Gemeindearbeitern vom 29.06.2018 gehen wir davon aus, dass nur eine geringfügige Entschlammung erforderlich wird und nehmen daher vorerst die Kosten für die Umsetzung des Vorhabens analog zur Entnahmestelle Am Feldrain in Neverin in Höhe von 65.000 €, an.
Mitwirkungsverbot:
Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung ist kein Mitglied des Gremiums von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neverin beschließt in ihrer heutigen Sitzung die Errichtung einer Löschwasserentnahmestelle/Entnahmeschacht im Bereich des am Sportplatzes/KTO befindlichen Solls.
Für die Planung einschließlich Bauüberwachung des Vorhabens ist ein fachkundiges Planungsbüro zu beauftragen.
Die Vergaberichtlinien sind für die Planung- und Bauleistungen entsprechend einzuhalten.
Der Bürgermeister und seine Stellvertreter erhalten die Vollmacht, nach erfolgter Ausschreibung der Planungs- und Bauleistungen sowie nach Auswertung der Angebote, den Auftrag an den wirtschaftlichsten Bieter zu erteilen.
Finanz. Auswirkung
x | Ja |
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| Nein |
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I. Gesamtkosten der Maßnahme: ca.: 65.000 € (Kostenannahme vom Vergleichsobjekt)
II. davon für den laufenden Haushalt vorgesehen: 39.100 €
Ergebnishaushalt
Produkt: 12600
Bezeichnung: 7857000
Sachkonto: Auszahlungen für Betriebs- und Geschäftsausstattung
Finanzhaushalt/Investitionsprogramm
Investitionsprojekt: 03
Bezeichnung: Löschwasserentnahmestelle
| Die erforderlichen Mittel stehen im lfd. Haushaltsjahr zur Verfügung |
X | Die erforderlichen Mittel stehen im lfd. Haushaltsjahr nicht in voller Höhe zur Verfügung und müssen |
| überplanmäßig aus den liquiden Mitteln bereitgestellt werden (Ausführungen zur der Deckung sind der Begründung zu entnehmen). |
III. Auswirkung auf die mittelfristige Finanzplanung:
| Betrag ist jährlich wiederkehrend einzuplanen |
| Gesamtkosten von € beziehen sich auf die Jahre |
| Folgekosten in Höhe von € |
