Vorlage - VO-40-BO-2018-226

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Am 17.05.2018 hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Blankenhof den geänderten 2. Entwurf der 2. Änderung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung mit Begründung gebilligt und zur öffentlichen Auslegung bestimmt. Die Öffentlichkeit wurde durch Auslegung vom 26.06.2018 bis 30.07.2018 beteiligt; die Behörden wurden mit Schreiben vom 04.06.2018 zur Stellungnahme aufgefordert. Die eingegangenen Stellungnahmen sind in der Anlage 1 als Abwägungstabelle aufgeführt. Die öffentlichen und privaten Belange sind untereinander und gegeneinander gerecht abzuwägen.

Die Stellungnahmen wurden geprüft, sie sollten entsprechend der Vorlage  in der Abwägungstabelle behandelt werden. Im Ergebnis sind die und Bürger unter Angabe der Gründe über das Abwägungsergebnis zu unterrichten. Die Mitteilung bzw. Einsichtnahme soll spätestens nach Inkrafttreten  der 2. Änderung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung erfolgen bzw. ermöglicht werden.

Anmerkung zu den Abwägungsunterlagen:

Der vorgesehene Abstimmungsmodus einer Blockabstimmung stellt nach den vorliegenden Erkenntnissen eine zulässige Möglichkeit dar. Eine Beschlussfassung über jede einzelne Stellungnahme ist nicht notwendig. Weder landes- noch bundesrechtliche Regelungen schreiben dies vor.

Nach Bundesrecht ist zwischen dem Aufstellungsbeschluss und des Satzungsbeschluss für das Zustandekommen der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung kein weiterer Beschluss der Gemeindevertretung erforderlich (BverwG, Urteil v. 25.11.1999) Es liegt im Ermessen der Gemeindevertretung, welcher Abstimmungsmodus gewählt wird.

Vor der konkreten Abstimmung kann über ggf. strittige Punkte des jeweiligen Abstimmungsvorschlags diskutiert werden.

Mit Beschluss über die Satzung der 2. Änderung der Abrundungssatzung Gevezin (2. Änderung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung Gevezin) werden die am 13.03.1996 in Kraft getretene Abrundungssatzung Gevezin und die am 22.04.2011 in Kraft getretene 1 Änderung der Abrundungssatzung Gevezin gegenstandslos. Die mit der Satzung über die 2. Änderung getroffenen örtlichen Bauvorschriften gelten somit nur für den ausgegrenzten Ergänzungsbereich.

Für den mit der Satzung über die 2. Änderung ausgegrenzten Klarstellungsbereich sollen die in den aufgehobenen Satzungen festgesetzten örtlichen Bauvorschriften weiterhin verbindlich bleiben. Aus vorgenanntem Grund ist der Erlass örtlicher Bauvorschriften zwingend erforderlich.

 

Mitwirkungsverbot: (bitte löschen, wenn nicht benötigt)

 

Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung ist kein Mitglied des Gremiums von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

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Beschlussvorschlag

 

 

  1. Abwägungsbeschluss

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Blankenhof hat die eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und sonstiger Behörden unter Beachtung des Abwägungsgebotes mit folgendem Ergebnis, wie in der Abwägungstabelle (Anlage 1) dargestellt geprüft. Den Abwägungsvorschlag und das Abwägungsergebnis machte sich die Gemeindevertretung zu Eigen. Sie sind Bestandteil des Beschlusses. Das Amt Neverin wird beauftragt, die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

  1. Beschluss über die örtlichen Bauvorschriften

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Blankenhof beschließt die in Anlage 2 genannten örtlichen Bauvorschriften für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Gevezin (Klarstellungsgebiet nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 BauGB gemäß § 86 LBauO 

  1. Satzungsbeschluss       

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Blankenhof beschließt die 2. Änderung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung gemäß § 34 Absatz 4 Satz 2 Nr. 1 und 3 BauGB für den Ortsteil Gevezin bestehend aus Satzungstext und Lageplan als Satzung. Die Begründung wird gebilligt. Der Beschluss der 2. Änderung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung ist gemäß § 10 Absatz 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzuzeigen, wo die Satzung mit Begründung während der Sprechzeiten eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

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Finanz. Auswirkung

 

Ja

 

 

Nein

(Bitte nachfolgenden Inhalt löschen)

 

I. Gesamtkosten der Maßnahme :      

 

II. davon für den laufenden Haushalt vorgesehen:     

 

Ergebnishaushalt

Produkt:

Bezeichnung:

Sachkonto:

 

Finanzhaushalt/Investitionsprogramm

Investitionsprojekt:

Bezeichnung:

 

 

Die erforderlichen Mittel stehen im lfd. Haushaltsjahr zur Verfügung

 

Die erforderlichen Mittel stehen im lfd. Haushaltsjahr nicht zur Verfügung und müssen 

 

außer-/überplanmäßig bereitgestellt werden (Ausführungen zur der Deckung sind der Begründung zu entnehmen).

 

III. Auswirkung auf die mittelfristige Finanzplanung:

 

 

Betrag ist jährlich wiederkehrend einzuplanen

 

Gesamtkosten von               beziehen sich auf die Jahre               

 

Folgekosten in Höhe von              

 

 

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Anlagen

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