Vorlage - VO-36-ZDFi-2018-241

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Gemeinde Sponholz hat im Jahr 2012 eine zinslose Ratenzahlungsvereinbarung zwischen dem Land Mecklenburg-Vorpommern, vertreten durch das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz, vertreten durch die Landgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern mbH, Lindenallee 2a, 19067 Leezen wegen der Erlösauskehr nach dem Vermögenszuordnungsgesetz für Verkäufe der Gemeinde Sponholz abgeschlossen.

Zum 30.11.2018 besteht ein noch offener Betrag in Höhe von 53.639,50 €.

Aufgrund der derzeitigen finanziellen Lage der Gemeinde Sponholz ist es möglich, eine Sondertilgung durchzuführen. Eine vorzeitige Zahlung von Teilbeträgen ist bei der Landgesellschaft mbH jederzeit möglich.

 

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Sponholz beschließt in ihrer heutigen Sitzung die Durchführung einer Sondertilgung an die Landgesellschaft mbH in Höhe von 25.000 € zum 01.12.2018.

 

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Finanz. Auswirkung

X

Ja

 

 

Nein

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I. Gesamtkosten der Maßnahme : 25.000 €

 

II. davon für den laufenden Haushalt vorgesehen:  17.900 €

 

Ergebnishaushalt

Produkt: 11401

Bezeichnung: Erlösauskehr

Sachkonto: 7695000

 

Finanzhaushalt/Investitionsprogramm

Investitionsprojekt:

Bezeichnung:

 

 

Die erforderlichen Mittel stehen im lfd. Haushaltsjahr zur Verfügung

X

Die erforderlichen Mittel stehen im lfd. Haushaltsjahr nicht zur Verfügung und müssen 

 

überplanmäßig durch Einsparungen bei der Amtsumlage 2018 und zusätzliche Mehreinzahlungen im Bereich der Dividendenausschüttung bereitgestellt werden.

 

III. Auswirkung auf die mittelfristige Finanzplanung:

 

 

Betrag ist jährlich wiederkehrend einzuplanen

 

Gesamtkosten von               € beziehen sich auf die Jahre               

 

Folgekosten in Höhe von              

 

 

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