Vorlage - VO-36-ZDFi-2018-241
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss einer Sondertilgung
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Fachbereich Finanzen
- Bearbeiter:
- Matthias Müller
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung der Gemeinde Sponholz
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Entscheidung
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22.08.2018
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Sachverhalt
Die Gemeinde Sponholz hat im Jahr 2012 eine zinslose Ratenzahlungsvereinbarung zwischen dem Land Mecklenburg-Vorpommern, vertreten durch das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz, vertreten durch die Landgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern mbH, Lindenallee 2a, 19067 Leezen wegen der Erlösauskehr nach dem Vermögenszuordnungsgesetz für Verkäufe der Gemeinde Sponholz abgeschlossen.
Zum 30.11.2018 besteht ein noch offener Betrag in Höhe von 53.639,50 €.
Aufgrund der derzeitigen finanziellen Lage der Gemeinde Sponholz ist es möglich, eine Sondertilgung durchzuführen. Eine vorzeitige Zahlung von Teilbeträgen ist bei der Landgesellschaft mbH jederzeit möglich.
Finanz. Auswirkung
X | Ja |
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| Nein | (Bitte nachfolgenden Inhalt löschen) |
I. Gesamtkosten der Maßnahme : 25.000 €
II. davon für den laufenden Haushalt vorgesehen: 17.900 €
Ergebnishaushalt
Produkt: 11401
Bezeichnung: Erlösauskehr
Sachkonto: 7695000
Finanzhaushalt/Investitionsprogramm
Investitionsprojekt:
Bezeichnung:
| Die erforderlichen Mittel stehen im lfd. Haushaltsjahr zur Verfügung |
X | Die erforderlichen Mittel stehen im lfd. Haushaltsjahr nicht zur Verfügung und müssen |
| überplanmäßig durch Einsparungen bei der Amtsumlage 2018 und zusätzliche Mehreinzahlungen im Bereich der Dividendenausschüttung bereitgestellt werden. |
III. Auswirkung auf die mittelfristige Finanzplanung:
| Betrag ist jährlich wiederkehrend einzuplanen |
| Gesamtkosten von € beziehen sich auf die Jahre |
| Folgekosten in Höhe von € |
