Vorlage - VO-36-BO-2018-239
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss zur Planung und Durchführung des Bauvorhabens "Dachsanierung Gemeindehaus Sponholz"
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Fachbereich Bau und Ordnung
- Bearbeiter:
- Christin Niestaedt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung der Gemeinde Sponholz
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Entscheidung
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04.07.2018
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Sachverhalt
Für das Bauvorhaben „Dachsanierung Gemeindezentrum Sponholz“ wurde zwischen der Gemeinde Sponholz und dem Architekten Lutz Freitag, Am Haussee 20, 17039 Neverin, am 02.06.2016/28.06.2016 ein Architektenvertrag zur Erbringung der Leistungsphasen 1-8 abgeschlossen. Für die Beantragung der Fördermittel für das Jahr 2018 wurde seitens des Architekten Freitag die Leistungsphase 1-2 erbracht.
Am 04.04.2018 erhielten wir vom Landkreis Mecklenburgische Seenplatte die Mitteilung, dass unser Antrag vom 22.08.2017 aufgrund der geänderten Richtlinie vom 03.03.2018 abgelehnt wurde und wenn die Gemeinde beabsichtigt die Maßnahme aufrecht zu erhalten, dann ist bis zum 31.08.2018 für das Jahr 2019 ein neuer Fördermittelantrag zu stellen.
Nach Rücksprache mit dem Bürgermeister ist der Antrag neu zu stellen.
Mit Schreiben vom 14.06.2018 erhielten wir vom Architekten Freitag die Mitteilung, dass er sein Gewerbe vor der Architektenkammer abgemeldet hat, somit keine Architektenleistungen mehr erbringen kann und vom Vertrag zurücktritt.
Die Planungsleistungen sind demnach neu zu vergeben.
Planungsleistungen können über die ILERL Richtlinie ebenfalls gefördert werden, vorausgesetzt ist die Durchführung eines Vergabeverfahrens.
Wir schlagen daher vor, die Planungsleistungen in diesem Jahr neu auszuschreiben und den Fördermittelantrag dahingehend neu zu stellen.
Die Realisierung erfolgt dann erst entsprechend der Zusage der Fördermittel, frühestens 2019. Die Investitionen sind im Haushalt 2019 dann einzustellen.
Des Weiteren schlagen wir vor, dass der Bürgermeister und seine Stellvertreter die Vollmacht erhalten, nach erfolgter Ausschreibung und Auswertung der Angebote an den wirtschaftlichsten Bieter den Auftrag für die Erarbeitung der Leistungsphasen, vorerst nur bis zur Entwurfsplanung, zu erteilen.
Die Beauftragung der Leistungsphase 4-8 (Ausführungsplanung bis Oberbauleitung) erfolgt erst nach Freigabe von Fördermittel.
Mitwirkungsverbot: (bitte löschen, wenn nicht benötigt)
Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung ist Mitglied des Gremiums von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Sponholz beschließt in ihrer heutigen Sitzung die Neuausschreibung der Planungsleistung, Leistungsphase 2-8, im Jahr 2018.
Der Bürgermeister und seine Stellvertreter erhalten die Vollmacht, nach erfolgter Ausschreibung und Auswertung der Angebote an den wirtschaftlichsten Bieter den Auftrag zu erteilen. Der Planungsauftrag erfolgt in 2018 vorerst nur für die Leistungsphasen 2-3, die der restlichen Leistungsphase werden optional nach Freigabe vorn Fördermittel beauftragt.
Die Realisierung des Bauvorhabens ist für 2019 einzuplanen. Die Ausschreibung und Umsetzung der Maßnahme erfolgt jedoch nur unter Bereitstellung von Fördermittel.
Finanz. Auswirkung
X | Ja |
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| Nein | (Bitte nachfolgenden Inhalt löschen) |
I. Gesamtkosten der Maßnahme : ca. 218.600 €, davon in 2018 aber nur ca. 7.000 €
II. davon für den laufenden Haushalt vorgesehen: 138.800 €
Ergebnishaushalt
Produkt: 57301
Bezeichnung: Auszahlungen für bebaute Grundstücke
Sachkonto: 7852000
Finanzhaushalt/Investitionsprogramm
Investitionsprojekt: 02
Bezeichnung: Sanierung Gemeindezentrum
X | Die erforderlichen Mittel stehen im lfd. Haushaltsjahr zur Verfügung |
| Die erforderlichen Mittel stehen im lfd. Haushaltsjahr nicht zur Verfügung und müssen |
| außer-/überplanmäßig bereitgestellt werden (Ausführungen zur der Deckung sind der Begründung zu entnehmen). |
III. Auswirkung auf die mittelfristige Finanzplanung:
| Betrag ist jährlich wiederkehrend einzuplanen |
| Gesamtkosten von € beziehen sich auf die Jahre |
| Folgekosten in Höhe von € |
