Vorlage - VO-36-BO-2018-238

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Aufgrund der Ablehnung der Förderung Dachsanierung Gemeindehaus Sponholz, soll in Abstimmung mit dem Bürgermeister, Herrn Schult, in diesem Jahr das Bauvorhaben „Sanierung Lichtband Sporthalle“ realisiert werden. (Der Antrag für die Dachsanierung wurde aufgrund der Änderung der Förderrichtlinie abgelehnt. Für das Vorhaben wird entsprechend der neuen Förderrichtlinie ein entsprechender Antrag für 2019 gestellt.)

Laut Kostenschätzung des Planungsbüro KER Service GmbH, belaufen sich die Bau- und Planungskosten auf insgesamt ca. 75.500 € brutto. ( Honorarkosten = ca. 11.500 € brutto, Baukosten = ca. 64.000 € brutto

 

Mitwirkungsverbot: (bitte löschen, wenn nicht benötigt)

Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung ist Mitglied des Gremiums von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Sponholz beschließt in ihrer heutigen Sitzung die Realisierung des Bauvorhabens „Sanierung Lichtband Sporthalle Sponholz“ im Jahre 2018.

Das Planungsbüro KER Projektservice ist mit der Planung des Objektes entsprechend Ihrem Angebot vom 15.12.2017 zu beauftragen.

Die Bauleistungen sind entsprechend der geltenden Vergaberichtlinien auszuschreiben.

Der Bürgermeister und seine Stellvertreter erhalten die Vollmacht, nach erfolgter Ausschreibung und Auswertung der Angebote an den wirtschaftlichsten Bieter den Auftrag zu erteilen..

 

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Finanz. Auswirkung

X

Ja

 

 

Nein

(Bitte nachfolgenden Inhalt löschen)

 

I. Gesamtkosten der Maßnahme : ca. 75.500 

 

II. davon für den laufenden Haushalt vorgesehen:  0 €

 

Ergebnishaushalt

Produkt: 42401

Bezeichnung: Auszahlungen für bebaute Grundstücke

Sachkonto: 7852000

 

Finanzhaushalt/Investitionsprogramm

Investitionsprojekt: 01

Bezeichnung: Umbau Sporthalle

 

 

Die erforderlichen Mittel stehen im lfd. Haushaltsjahr zur Verfügung

X

Die erforderlichen Mittel stehen im lfd. Haushaltsjahr nicht zur Verfügung und müssen 

 

außerplanmäßig bereitgestellt werden. Die Finanzierung erfolgt durch die eingeplanten Auszahlungen für die Sanierung des Gemeindehauses, da diese Maßnahme nicht durchgeführt werden kann.

 

III. Auswirkung auf die mittelfristige Finanzplanung:

 

 

Betrag ist jährlich wiederkehrend einzuplanen

 

Gesamtkosten von               € beziehen sich auf die Jahre               

 

Folgekosten in Höhe von              

 

 

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