Vorlage - VO-36-BO-2018-231

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Das Land M-V stellt für die Ausstattung öffentlicher Einrichtungen mit Laien-Defibrillatoren zur Herzwiederbelebung Mittel ca. 1.Mio € zur Verfügung. Pro Gerät beträgt die mögliche Zuwendung max. 2.000 €.

Nicht förderfähig sind die Kosten für Aufstellung, Personaleinweisung und Wartung. Hierfür muss die Gemeinde bzw. der Projektträger selbst aufkommen.

 

Die Gemeinden wurden in der Amtsausschusssitzung am 22.03.2018 aufgerufen den entsprechenden Bedarf zu melden.

 

Ergänzung entsprechend Protokoll vom 25.04.2018:

Auf die Anfrage der Gemeinde hin, wurde ein entsprechendes Angebot abgefordert.

Gemäß Angebot müsste die Gemeinde für die Anschaffung und Unterhaltung eines Defibrillators folgen Kosten aufbringen.

 

Anschaffungskosten/Inbetriebnahme

Gerät und Unterbringung/Ausschilderung:2.270,59 € brutto  (max. 2.000 €

      (gefördert)

Inbetriebnahme (einmalig)117,81 € brutto  (nicht förderfähig)

 

Unterhaltungskosten

sicherheitstechnische Kontrolle (alle 2 Jahre)89,25 € brutto    (44,63 € jährl.)

Batterie (alle 6 Jahre austauschen)232,05 € brutto  (38,68 € jährl.)

Erneuerung der Elektroden (alle 3 Jahre ern.)55,93 € brutto    (18,64 € jährl.)

 

 

Kosten für die Gemeinde:

Einmalig für Beschaffung/Inbetriebnahme388,40 €

Unterhaltung (aufs Jahr gerechnet)101,95 €

 

 

 

 

 

 

 

Mitwirkungsverbot:

Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung ist kein Mitglied des Gremiums von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen

 

 

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Sponholz beschließt in ihrer heutigen Sitzung die Anschaffung von 2 Defibrillatoren für die Standorte Turnhalle und Gemeindehaus.

Die Kosten für die Aufstellung, Personaleinweisung und Wartung trägt die Gemeinde.

 

 

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Finanz. Auswirkung

X

Ja

 

 

Nein

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I. Gesamtkosten der Maßnahme : ca. 2.000,00 €

 

II. davon für den laufenden Haushalt vorgesehen:  0 €, wird durch die Förderung finanziert

 

Ergebnishaushalt

Produkt: 57301, 42401

Bezeichnung: Geräte und Ausstattung

Sachkonto: 5238000

 

Finanzhaushalt/Investitionsprogramm

Investitionsprojekt:

Bezeichnung:

 

X

Die erforderlichen Mittel stehen im lfd. Haushaltsjahr zur Verfügung

 

Die erforderlichen Mittel stehen im lfd. Haushaltsjahr nicht zur Verfügung und müssen 

 

außer-/überplanmäßig bereitgestellt werden (Ausführungen zur der Deckung sind der Begründung zu entnehmen).

 

III. Auswirkung auf die mittelfristige Finanzplanung:

 

 

Betrag ist jährlich wiederkehrend einzuplanen

 

Gesamtkosten von               € beziehen sich auf die Jahre               

 

Folgekosten in Höhe von              

 

 

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