Vorlage - VO-36-BO-2018-231
Grunddaten
- Betreff:
-
Anschaffung von 2 Defibrillatoren in der Gemeinde Sponholz
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Fachbereich Bau und Ordnung
- Bearbeiter:
- Christin Niestaedt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung der Gemeinde Sponholz
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Entscheidung
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25.04.2018
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04.07.2018
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Sachverhalt
Das Land M-V stellt für die Ausstattung öffentlicher Einrichtungen mit Laien-Defibrillatoren zur Herzwiederbelebung Mittel ca. 1.Mio € zur Verfügung. Pro Gerät beträgt die mögliche Zuwendung max. 2.000 €.
Nicht förderfähig sind die Kosten für Aufstellung, Personaleinweisung und Wartung. Hierfür muss die Gemeinde bzw. der Projektträger selbst aufkommen.
Die Gemeinden wurden in der Amtsausschusssitzung am 22.03.2018 aufgerufen den entsprechenden Bedarf zu melden.
Ergänzung entsprechend Protokoll vom 25.04.2018:
Auf die Anfrage der Gemeinde hin, wurde ein entsprechendes Angebot abgefordert.
Gemäß Angebot müsste die Gemeinde für die Anschaffung und Unterhaltung eines Defibrillators folgen Kosten aufbringen.
Anschaffungskosten/Inbetriebnahme
Gerät und Unterbringung/Ausschilderung:2.270,59 € brutto (max. 2.000 €
(gefördert)
Inbetriebnahme (einmalig)117,81 € brutto (nicht förderfähig)
Unterhaltungskosten
●sicherheitstechnische Kontrolle (alle 2 Jahre)89,25 € brutto (44,63 € jährl.)
●Batterie (alle 6 Jahre austauschen)232,05 € brutto (38,68 € jährl.)
●Erneuerung der Elektroden (alle 3 Jahre ern.)55,93 € brutto (18,64 € jährl.)
Kosten für die Gemeinde:
Einmalig für Beschaffung/Inbetriebnahme388,40 €
Unterhaltung (aufs Jahr gerechnet)101,95 €
Mitwirkungsverbot:
Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung ist kein Mitglied des Gremiums von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen
Finanz. Auswirkung
X | Ja |
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| Nein | (Bitte nachfolgenden Inhalt löschen) |
I. Gesamtkosten der Maßnahme : ca. 2.000,00 €
II. davon für den laufenden Haushalt vorgesehen: 0 €, wird durch die Förderung finanziert
Ergebnishaushalt
Produkt: 57301, 42401
Bezeichnung: Geräte und Ausstattung
Sachkonto: 5238000
Finanzhaushalt/Investitionsprogramm
Investitionsprojekt:
Bezeichnung:
X | Die erforderlichen Mittel stehen im lfd. Haushaltsjahr zur Verfügung |
| Die erforderlichen Mittel stehen im lfd. Haushaltsjahr nicht zur Verfügung und müssen |
| außer-/überplanmäßig bereitgestellt werden (Ausführungen zur der Deckung sind der Begründung zu entnehmen). |
III. Auswirkung auf die mittelfristige Finanzplanung:
| Betrag ist jährlich wiederkehrend einzuplanen |
| Gesamtkosten von € beziehen sich auf die Jahre |
| Folgekosten in Höhe von € |
