Vorlage - VO-35-BO-2018-298
Grunddaten
- Betreff:
-
Errichtung eines Spielplatzes am KTO sowie die Bevollmächtigung des Bürgermeisters und des Stellvertreters zur Auftragsvergabe
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Fachbereich Bau und Ordnung
- Bearbeiter:
- Anna-Lena Klatt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung der Gemeinde Neverin
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Entscheidung
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04.07.2018
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Sachverhalt
Am KTO-Gebäude sollen Spielgeräte für eine öffentliche Nutzung aufgestellt werden.
Durch das Amt wurde ein Angebot von der Firma espas für folgende Spielgeräte eingeholt:
- Kletterpyramide
- Federspiel
- Nestschaukel
- Kletterreck
Die 4 Spielgeräte kosten 13.87,64 €.
Die Kosten für die Montage inkl. TÜV betragen 20.265,70 €.
Laut diesem Angebot ist mit einem Endbetrag von 34.136,34 € zu rechnen.
Zu diesem Angebot müssen noch weitere Angebote zum Vergleich eingeholt werden. Nach Auswertung und fachlicher Prüfung der Angebote durch das Amt, sollte der Bürgermeister und sein Stellvertreter durch die Gemeindevertretung bevollmächtigt werden den Auftrag auszulösen.
Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung beschließt einen Spielplatz mit oben genannten Spielgeräten am KTO zu errichten. Dazu sollen noch weitere Vergleichsangebote durch das Amt eingeholt werden.
Gleichzeitig wird der Bürgermeister und sein Stellvertreter bevollmächtigt, nach erfolgter Ausschreibung, Auswertung und Prüfung der Angebote durch den FB Bau und Ordnung des Amtes Neverin den Auftrag an den wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben.
Finanz. Auswirkung
x | Ja |
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| Nein |
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I. Gesamtkosten der Maßnahme : 34.500 €
II. davon für den laufenden Haushalt vorgesehen: 0 €
Ergebnishaushalt
Produkt: 36601
Bezeichnung: Auszahlungen für bewegl. Sachanlagen über 1.000 Euro
Sachkonto: 7857100
Finanzhaushalt/Investitionsprogramm
Investitionsprojekt: 02
Bezeichnung: Spielplatzgestaltung
| Die erforderlichen Mittel stehen im lfd. Haushaltsjahr zur Verfügung |
X | Die erforderlichen Mittel stehen im lfd. Haushaltsjahr nicht zur Verfügung und müssen |
| außerplanmäßig durch zusätzliche Gewerbesteuereinnahmen bereitgestellt werden (Ausführungen zur der Deckung sind der Begründung zu entnehmen). |
III. Auswirkung auf die mittelfristige Finanzplanung:
| Betrag ist jährlich wiederkehrend einzuplanen |
| Gesamtkosten von € beziehen sich auf die Jahre |
| Folgekosten in Höhe von € |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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302,3 kB
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