Vorlage - VO-35-HA-2013-050

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Beschluss über die Änderung der Allgemeinen Bedingungen für die Entsorgung von Abwasser in der Gemeinde Neverin (AEB Abwasser)

 

Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung ist <<kein Mitglied des Gremiums>> von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Neverin beschließt auf ihrer heutigen Sitzung die Änderung der AEB Abwasser in der als Anlage beigefügten Form.

 

Begründung:

 

Laut § 1 des Konzessionsvertrages zwischen der Gemeinde Neverin und der TAB betreibt die Gemeinde die Abwasserentsorgung in ihrem Gebiet als öffentliche Einrichtung. Sie beauftragt die TAB mit der Erfüllung der Aufgabe der Abwasserentsorgung im Rahmen der vereinbarten Bestimmungen.  Die Beauftragung umfasst insbesondere auch die Entgegennahme, das Transportieren und die Entsorgung von Fäkalschlamm aus Kleinkläranlagen und des Grubeninhalts aus abflusslosen Gruben im Gebiet der Kommune.

 

In  den AEB Abwasser sind die Abwasserentsorgungsbedingungen konkret geregelt. Insbesondere die §§ 16, 20 21 und 23 dieser AEB Abwasser mussten geändert bzw. ergänzt werden, um einen rechtlichen Rahmen für die vorgenannte Entsorgung von Kleinkläranlagen sowie abflusslosen Gruben zu schaffen.

 

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Finanz. Auswirkung

 

Ja

 

X

Nein

 

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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