Vorlage - VO-40-BO-2018-221
Grunddaten
- Betreff:
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Beschluss zur Änderung des B-Plans Nr. 4 "Dorfkern Chemnitz"
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Fachbereich Bau und Ordnung
- Bearbeiter:
- Silvia Brinckmann
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung der Gemeinde Blankenhof
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Entscheidung
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17.05.2018
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Sachverhalt
Mit Antrag vom 03.05.2018 hat die Eigentümerin des Flurstücks 246/4, der Flur 2 in der Gemarkung Chemnitz, einen Antrag zur Änderung des bestandskräftigen Bebauungsplans Nr. 4 „Dorfkern Chemnitz gestellt (Anlage 1). Sie beabsichtigt die Zufahrt zum Flurstück, nicht wie im B-Plan ausgewiesen über den Wohnweg, sondern vom Lindenweg aus vorzunehmen.
Nach geltender Rechtsprechung sind Bebauungsplanänderungen zugunsten eines Einzelnen nichtig.
Da die Gemeindevertretung nicht beabsichtigt weitere Änderungen oder eine grundsätzliche Überarbeitung vorzunehmen, kann eine Bestandskraft der Änderung nicht erreicht werden.
Die Flurstücke 246/3, 246/5 und 246/7 befinden sich ebenfalls im Plangebiet des Bebauungsplans. Die Flurstücke 246/5 und 246/7 können nur über das Flurstück 246/3 erreicht werden. Für die Erschließung hat die Gemeinde einen Durchführungsvertrag mit der Immobilien Schmidt GmbH abgeschlossen.
Die Immobilien Schmidt GmbH hat die Grundstücke im Vertrauen auf die Durchsetzung der Festsetzungen des Bebauungsplanes erworben. Aus diesem Grund steht der Immobilien Schmidt GmbH bei Änderung des Bebauungsplans ein Entschädigungsanspruch zu, den die Gemeinde zu leisten hätte (§§ 39 -45 BauGB)
Mitwirkungsverbot: (bitte löschen, wenn nicht benötigt)
Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung ist <<Mitglied des Gremiums>> von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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219,5 kB
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