Vorlage - VO-40-ZDFi-2018-217
Grunddaten
- Betreff:
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Beschluss zur Erstellung einer Vorschlagsliste zur Schöffenwahl für die Amtsperiode 2019-2023
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Fachbereich Finanzen
- Bearbeiter:
- Yvonne Otte
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung der Gemeinde Blankenhof
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Entscheidung
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12.04.2018
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Sachverhalt
Für beide Gerichte (Amts- und Landgericht Neubrandenburg) werden 96 Schöffen und 58 Hilfsschöffen benötigt. Dazu müssen die Gemeinden aus dem jeweiligen Amtsgerichtsbezirk bzw. dem gesamten Landgerichtsbezirk eine Vorschlagsliste erarbeiten.
Jeder Gemeinde wird vom Präsidenten der Land- bzw. Amtsgerichte eine Zahl der erforder-lichen Schöffen aus der Gemeinde mitgeteilt, die mindestens verdoppelt werden soll lt. § 36 Absatz 4 GVG (Gerichtsverfassungsgesetz). Die Gemeinde Blankenhof hat 1 (verdoppelt = 2) Schöffen vorzuschlagen. Bis zum 28.02.2018 ist eine Bewerbung eingegangen.
Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Blankenhof beschließt auf ihrer heutigen Sitzung die folgenden Bewerber aus der Gemeinde in die Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffen zur Besetzung des Amts- bzw. Landgerichts Neubrandenburg aufzunehmen:
Name | Adresse | Geburtsort | Geburtsdatum | Beruf |
Kreutzfeldt, Edelgard | Gartenstraße 46 17039 Blankenhof OT Chemnitz | Neubrandenburg | 07.04.1955 | Sachbearbeiterin Poststelle |
