Vorlage - VO-40-ZDFi-2018-217

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Für beide Gerichte (Amts- und Landgericht Neubrandenburg) werden 96 Schöffen und 58 Hilfsschöffen benötigt. Dazu müssen die Gemeinden aus dem jeweiligen Amtsgerichtsbezirk bzw. dem gesamten Landgerichtsbezirk eine Vorschlagsliste erarbeiten.

Jeder Gemeinde wird vom Präsidenten der Land- bzw. Amtsgerichte eine Zahl der erforder-lichen Schöffen aus der Gemeinde mitgeteilt, die mindestens verdoppelt werden soll lt. § 36 Absatz 4 GVG (Gerichtsverfassungsgesetz). Die Gemeinde Blankenhof hat 1 (verdoppelt = 2) Schöffen vorzuschlagen. Bis zum 28.02.2018 ist eine Bewerbung eingegangen.

 

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Blankenhof beschließt auf ihrer heutigen Sitzung die folgenden Bewerber aus der Gemeinde in die Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffen zur Besetzung des Amts- bzw. Landgerichts Neubrandenburg aufzunehmen:

 

 

Name

Adresse

Geburtsort

Geburtsdatum

Beruf

Kreutzfeldt,

Edelgard

Gartenstraße 46

17039 Blankenhof

OT Chemnitz

Neubrandenburg

07.04.1955

Sachbearbeiterin

Poststelle

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

Ja

 

X

Nein

 

 

 

 

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