Vorlage - VO-40-BO-2018-218
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss über die Zahlung von Aufwandsentschädigungen und Verpflegungsgeldern für die Wahl des Landrates des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte am 27.05.2018
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Fachbereich Bau und Ordnung
- Bearbeiter:
- Christin Niestaedt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Gemeindevertretung der Gemeinde Blankenhof
|
Entscheidung
|
|
|
12.04.2018
|
Sachverhalt
Am 27.05.2018 findet die Wahl des Landrates des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte statt, ggf. Stichwahl am 10.06.2018.
Dafür ist in jedem Wahlbezirk ein Wahlvorstand zu bilden, dessen Mitglieder einen Anspruch auf eine Aufwandsentschädigung (Erfrischungsgeld) haben. Die gesetzliche Höhe beträgt für den Wahltag 21,00 Euro. Dieser Betrag wird durch den Landkreis erstattet und belastet den Gemeindehaushalt nicht.
Die Gemeindevertretung kann jedoch für die Mitglieder der Wahlvorstände eine höhere Aufwandsentschädigung beschließen, die auch nach Funktionen differenziert werden kann.
In der Vergangenheit wurden die Erfrischungsgelder durch die amtsangehörigen Gemeinden in der Regel auf einen Betrag in Höhe von insgesamt 30 Euro aufgestockt, um die ehrenamtliche Mitarbeit in den Wahlvorständen attraktiver zu gestalten. Die daraus folgenden Mehrausgaben sind durch die Gemeinde zu tragen.
Die Zahlung eines Verpflegungsgeldes für den Wahlvorsand obliegt ebenfalls der Gemeinde.
Rechtsgrundlagen
- § 12 Landes – und Kommunalwahlgesetz Mecklenburg-Vorpommer (LKWG M-V) in
- der zur Zeit geltenden Fassung
- § 14 Landes und Kommunalwahlordnung Mecklenburg-Vorpommern (LKWO M-V) in der zur Zeit geltenden Fassung
- Verwaltungsvorschriften
.
Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Blankenhof beschließt die Zahlung der nachfolgend genannten Aufwandsentschädigungen und eines Verpflegungsgeldes an die Mitglieder des Wahlvorstandes für die Landratswahl am 27.05.2018 und ggf. Stichwahl am 10.06.2018. Ein Wahlvorstand besteht in der Regel aus sechs Mitgliedern.
Aufwandsentschädigung
Die gesetzlich vorgeschriebene Höhe der Aufwandsentschädigung (21 Euro) wird:
[ ] nicht aufgestockt(=insgesamt 21 Euro/Wahltag u. Mitglied)
[ ] aufgestockt in Höhe von ____9____Euro (=insgesamt 30 Euro/Wahltag u. Mitglied)
[ ] aufgestockt in Höhe von ________Euro (=insgesamt ____ Euro/Wahltag u. Mitglied)
Verpflegungsgeld
Der Wahlvorstand erhält für den Wahltag ein Verpflegungsgeld wie folgt:
[ ] kein Verpflegungsgeld
[ ] Verpflegungsgeld in Höhe von _______Euro.
Finanz. Auswirkung
X | Ja |
|
| Nein | (Bitte nachfolgenden Inhalt löschen) |
I. Gesamtkosten der Maßnahme : abhängig von der beschlossenen Aufstockung und evtl. Zahlung eines Verpflegungsgeldes
II. davon für den laufenden Haushalt vorgesehen: 200 €
Ergebnishaushalt
Produkt: 12102
Bezeichnung: Rats-/ Vertretungs- und Ausschussmitgliedern
Sachkonto: 5013000
Finanzhaushalt/Investitionsprogramm
Investitionsprojekt:
Bezeichnung:
X | Die erforderlichen Mittel stehen im lfd. Haushaltsjahr zur Verfügung |
| Die erforderlichen Mittel stehen im lfd. Haushaltsjahr nicht zur Verfügung und müssen |
| außer-/überplanmäßig bereitgestellt werden (Ausführungen zur der Deckung sind der Begründung zu entnehmen). |
III. Auswirkung auf die mittelfristige Finanzplanung:
| Betrag ist jährlich wiederkehrend einzuplanen |
| Gesamtkosten von € beziehen sich auf die Jahre |
| Folgekosten in Höhe von € |
