Vorlage - VO-35-LVB-2018-274
Grunddaten
- Betreff:
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Beschluss über den Abschluss eines Gebietsänderungsvertrages nach § 12 Abs. 1 Satz 2 KV M-V
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Leitender Verwaltungsbeamter
- Bearbeiter:
- Petra Niewelt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung der Gemeinde Neverin
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Entscheidung
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14.03.2018
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Sachverhalt
Die Gemeindevertretung Neverin hat auf der Sitzung vom 13.07.2016 erstmals ihre Bereitschaft zu Gesprächsaufnahmen, unter anderem mit Staven, bekundet.
Am 13.09.2017 wurde im Rahmen der Darstellung der Selbsteinschätzung beschlossen, Gespräche mit der Gemeinde Staven aufzunehmen mit dem Ziel einer möglichen Fusion.
Bereits am 15.11.2016 fand eine erste gemeinsame Beratung der Gemeindevertreter/innen beider Gemeinden statt.
Hier wurde festgelegt, folgende Arbeitsgruppen für die Fusionsgespräche zu bilden:
- Arbeitsgruppe Bau und Ordnung (Geppert, Löggow, Niewelt, Ring, Doll, Wagenknecht)
- Arbeitsgruppe Finanzen/Soziales (Nebe, Wink, Witthaus, Göhrs, Böhm)
- Arbeitsgruppe Kommunalrecht (Klose, Rühl, Fleischer, Brauns, Sass)
Die in den Arbeitsgruppen behandelten Fragen und Probleme sind in einer weiteren gemeinsamen Beratung aller Gemeindevertreter beider Gemeinden am 24.04.2017 vorgestellt worden und in der Folge in den ersten Entwurf eines Gebietsänderungsvertrages eingeflossen.
Gleichzeitig wurde ein Zeitplan für die weiteren Verfahrensschritte abgestimmt.
Dazu gehörte die Bürgerbeteiligung, die in beiden Gemeinden für das 4. Quartal 2017 in Form von Einwohnerversammlungen vorgesehen war und das Ziel hatte, auf den Gebietsänderungsvertrag bezogene Hinweise und Anregungen der Bürger aufzunehmen.
Der Informationsbrief, der an alle Haushalte der Gemeinde Neverin verschickt wurde, war vorher Thema auf der GV-Sitzung Neverin am 11.10.2017. Mit den hier vorgeschlagenen Ergänzungen bzw. Formulierungsänderungen erhielten alle Bürger/innen der Gemeinde eine Einladung, am 20.11.2017 an einer Einwohnerversammlung teilzunehmen.
Die Gemeindevertretung Neverin hat auf ihrer Sitzung am 10.01.2018 über die Anregungen/Hinweise aus der Einwohnerversammlung beraten.
Festgelegt wurde,
- die Fusionsprämie je zur Hälfte auf die Gemeinden Neverin und Staven zu verteilen und von einer einwohnerbezogenen Berechnung abzusehen,
- die künftige Mittelverwendung über eine Investitions-Vorschlagsliste getrennt nach beiden Gemeinden zu binden, die Vorschläge wurden zeitnah von den Gemeindevertretern zugearbeitet.
Der so entstandene überarbeitete Entwurf des Gebietsänderungsvertrages ist dem Rechts- und Kommunalaufsichtsamt des Landkreises zur Prüfung vorgelegt worden.
Im Ergebnis dieser Prüfung wurde mitgeteilt, dass im Gebietsänderungsvertrag keine Festlegungen über Hebesätze, Hundesteuern, Mieten oder Pachten zulässig seien.
Allein die 2019 neu gewählte Gemeindevertretung hat hier den zukünftigen Gestaltungsspielraum.
Der Gebietsänderungsvertrag wurde daraufhin entsprechend korrigiert (siehe Anlage).
Mitwirkungsverbot:
Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung ist kein Mitglied des Gremiums von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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205,5 kB
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