Vorlage - VO-35-BO-2018-281

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Feuerwehr Neverin beantragt die Anschaffung eines Einsatzfaxgerätes und die Herrichtung eines Telefonanschlusses inkl. Internetzugang.

 

Das Einsatzfaxgerät dient zur Übergabe der genauen Lagebeschreibung der Einsatzstelle und der alarmierten Einsatzmittel durch die Leitstelle. Diese Daten werden über den Pieper nicht gesendet. Der Einsatzleiter muss die erforderlichen Informationen erst von der Leitstelle abrufen, was Zeit kostet. Die Kosten für ein Faxgerät liegen bei ca. 400 € netto.

 

Der Internetzugang ist erforderlich, damit die Administratoren der Feuerwehr die erforderlichen Arbeiten im webbasierten Feuerwehrportal „FOX112“ durchführen können. Über das Portal sind sämtliche Einsatzberichte zu führen, Personaldaten zu pflegen, Inventuren vorzunehmen, Ausbildungsberichte zu schreiben und Statistiken zu erarbeiten, um nur einigen zu nennen. Die Nutzung des Portals ist im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte Pflicht.

 

Mitwirkungsverbot: (bitte löschen, wenn nicht benötigt)

Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung ist kein Mitglied des Gremiums von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neverin befürwortet in ihrer heutigen Sitzung den Antrag der Feuerwehr und genehmigt damit, das Feuerwehrgerätehaus mit einem entsprechenden Telefon-/Internetanschluss auszurüsten.

 

Des Weiteren stimmt die Gemeindevertretung die Anschaffung eines Einsatzfaxgerätes zu.

 

Die Arbeiten/Beschaffungen werden in Zusammenarbeit mit dem Amt Neverin, Fachbereich Bau und Ordnung durchgeführt.

 

 

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Finanz. Auswirkung

X

Ja

 

 

Nein

(Bitte nachfolgenden Inhalt löschen)

 

I. Gesamtkosten der Maßnahme : ca. 600

 

II. davon für den laufenden Haushalt vorgesehen:  2.000 €

 

Ergebnishaushalt

Produkt: 12600

Bezeichnung: Geräte und Ausstattung

Sachkonto: 5238000

 

Finanzhaushalt/Investitionsprogramm

Investitionsprojekt:

Bezeichnung:

 

X

Die erforderlichen Mittel stehen im lfd. Haushaltsjahr zur Verfügung

 

Die erforderlichen Mittel stehen im lfd. Haushaltsjahr nicht zur Verfügung und müssen 

 

außer-/überplanmäßig bereitgestellt werden (Ausführungen zur der Deckung sind der Begründung zu entnehmen).

 

III. Auswirkung auf die mittelfristige Finanzplanung:

 

 

Betrag ist jährlich wiederkehrend einzuplanen

 

Gesamtkosten von               € beziehen sich auf die Jahre               

 

Folgekosten in Höhe von              

 

 

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