Vorlage - VO-35-BO-2018-278

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neverin hat in der Sitzung am 11.10. 2017 festgelegt, die Parkplätze am Standort der Wohnblöcke zu erweitern und zu optimieren. Die Maßnahme wurde im Haushalt für das Jahr 2018 eingestellt. Für die erforderlichen Planungsleistungen wurden 3 Planungsbüros angeschrieben. Das Planungsbüro A&S Neubrandenburg hat kein Angebot abgegeben.

Das Planungsbüro Wegener & Hinz aus Neverin hat ein Angebot für die Leistungsphasen 1-9  über 16.685,31 € abgegeben. Da die Gemeinde zurzeit nur die Leistungsphasen 1-4 beauftragen will, wurde das Angebot entsprechend ausgewertet und beträgt damit 9.546,76€

Die Angebotssumme schließt die Kosten der Koordinierung für Vermessungsleistungen und Baugrunduntersuchungen nicht ein. Das Planungsbüro UWT aus Neubrandenburg hat für die Leistungsphasen 1-4 einschließlich der Koordinierungsleistungen ein Angebot in Höhe von 9.098,02 € abgegeben. Das Planungsbüro UWT ist damit der wirtschaftlichste Bieter. Nach eingehender Prüfung der Angebote empfiehlt die Verwaltung den Planungsauftrag an das wirtschaftlichste und kompetente Planungsbüro UWT zu vergeben.

 

Mitwirkungsverbot: (bitte löschen, wenn nicht benötigt)

 

Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung ist  kein Mitglied des Gremiums von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neverin beschließt in Ihrer heutigen Sitzung die Planungsleistungen für die Erweiterung und Optimierung der Parkplätze Dorfstraße 1-7 an das Planungsbüro UWT zu vergeben.

 

 

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Finanz. Auswirkung

X

Ja

 

 

Nein

(Bitte nachfolgenden Inhalt löschen)

 

I. Gesamtkosten der Maßnahme : ca. 15.000 €

 

II. davon für den laufenden Haushalt vorgesehen:  15.000 €

 

Ergebnishaushalt

Produkt: 11401

Bezeichnung: Auszahlungen für bebaute Grundstücke

Sachkonto: 7852200

 

Finanzhaushalt/Investitionsprogramm

Investitionsprojekt: 03

Bezeichnung: Entwässerung am Neubau

 

X

Die erforderlichen Mittel stehen im lfd. Haushaltsjahr zur Verfügung

 

Die erforderlichen Mittel stehen im lfd. Haushaltsjahr nicht zur Verfügung und müssen 

 

außer-/überplanmäßig bereitgestellt werden (Ausführungen zur der Deckung sind der Begründung zu entnehmen).

 

III. Auswirkung auf die mittelfristige Finanzplanung:

 

 

Betrag ist jährlich wiederkehrend einzuplanen

 

Gesamtkosten von               € beziehen sich auf die Jahre               

 

Folgekosten in Höhe von              

 

 

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