Vorlage - VO-35-BO-2018-276

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Gemäß § 44 Absatz 4 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern entscheidet die Gemeindevertretung über die Annahme einer Sachspende in Höhe von 333,20 €, sofern die Aufgabe nicht dem Hauptausschuss obliegt.

 

Eine Übertragung dieser Aufgabe auf den Hauptausschuss ist nicht erfolgt, so dass die Gemeindevertretung über die Annahme der Sachspende zu entscheiden hat.

 

Der Feuerwehr Neverin wurde seitens der Versicherungsagentur ERGO AG, Nico Klose, Polo-Shirts gesponsert.

 

Mitwirkungsverbot: (bitte löschen, wenn nicht benötigt)

Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung ist ein Mitglied des Gremiums von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neverin beschließt in ihrer heutigen Sitzung die Annahme einer Sachspende – Bereitstellung von Polo-Shirts für die Feuerwehr Neverin durch die

 

Versicherungsagentur

ERGO

Nico Klose

Johannesstraße 15a

17034 Neubrandenburg

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

Ja

 

X

Nein

 

 

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