Vorlage - VO-35-BO-2018-276
Grunddaten
- Betreff:
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Annahme einer Sachspende nach § 44 Absatz 4 der Kommunalversammlung M-V für die Feuerwehr Neverin
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Fachbereich Bau und Ordnung
- Bearbeiter:
- Christin Niestaedt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung der Gemeinde Neverin
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Entscheidung
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14.03.2018
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Sachverhalt
Gemäß § 44 Absatz 4 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern entscheidet die Gemeindevertretung über die Annahme einer Sachspende in Höhe von 333,20 €, sofern die Aufgabe nicht dem Hauptausschuss obliegt.
Eine Übertragung dieser Aufgabe auf den Hauptausschuss ist nicht erfolgt, so dass die Gemeindevertretung über die Annahme der Sachspende zu entscheiden hat.
Der Feuerwehr Neverin wurde seitens der Versicherungsagentur ERGO AG, Nico Klose, Polo-Shirts gesponsert.
Mitwirkungsverbot: (bitte löschen, wenn nicht benötigt)
Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung ist ein Mitglied des Gremiums von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
