Vorlage - VO-35-BO-2018-275

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Es liegt ein Antrag auf Fortzahlung der Aufwandsentschädigung für Jana Glöde vom 19.01.2018 für das Jahr 2018 vor.

 

Frau Glöde engagiert sich auch wie in den Jahren zuvor weiterhin in der Feuerwehr Neverin, Bereich Jugendwehr und neu hinzu für die Zwergenfeuerwehr. Sie begleitet die Ausbildungen und Ausflüge der Jugendwehr und stellt eine unverzichtbare Unterstützung des Jugendwartes dar. Sie begleitet die Kinder in den letzten Jahren als Betreuerin zum Ferienlage nach Neuendorf und stellt damit die Teilnahmemöglichkeit sicher. (Keine Teilnahme ohne Betreuer aus der Wehr)

Des Weiteren reinigt Sie in regelmäßigen Abstände die Räumlichkeiten der Feuerwehr Neverin.

 

Gemäß § 5 der Feuerwehrentschädigungsverordnung M-V können Personen mit besonderen Aufgaben in angemessener Höhe Aufwandsentschädigungen gezahlt werden. Dazu zählen u.a. auch die Betreuer/innen der Jugendwehren.

 

Für die Jahre 2016 und 2017 wurden Frau Jana Glöde eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 50 €/monatlich gezahlt. (jeweils befristet bis zum Ende eines Jahres)

 

Mitwirkungsverbot:

Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung ist kein Mitglied des Gremiums von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neverin beschließt in ihrer heutigen Sitzung, Frau Jana Glöde für ihre Tätigkeit als Betreuerin der Jugend- und Zwergenfeuerwehr weiterhin eine Aufwandsentschädigung in Höhe von monatlich 50 €, beginnend ab dem 01.01.2018, zu zahlen.

Die Zahlung erfolgt vorerst bis zum 31.12.2018.

 

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Finanz. Auswirkung

X

Ja

 

 

Nein

(Bitte nachfolgenden Inhalt löschen)

 

I. Gesamtkosten der Maßnahme : 600 €

 

II. davon für den laufenden Haushalt vorgesehen:  5.000 €

 

 

 

 

Ergebnishaushalt

Produkt: 12600

Bezeichnung: sonstige Aufwandsentschädigungen

Sachkonto: 5019000

Finanzhaushalt/Investitionsprogramm

Investitionsprojekt:

Bezeichnung:

 

X

Die erforderlichen Mittel stehen im lfd. Haushaltsjahr zur Verfügung

 

Die erforderlichen Mittel stehen im lfd. Haushaltsjahr nicht zur Verfügung und müssen 

 

außer-/überplanmäßig bereitgestellt werden (Ausführungen zur der Deckung sind der Begründung zu entnehmen).

 

III. Auswirkung auf die mittelfristige Finanzplanung:

 

 

Betrag ist jährlich wiederkehrend einzuplanen

 

Gesamtkosten von               € beziehen sich auf die Jahre               

 

Folgekosten in Höhe von              

 

 

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