Vorlage - VO-41-BO-2018-157
Grunddaten
- Betreff:
-
Anpassung der Aufwandsentschädigungen für die Funktionsträger der Freiwilligen Feuerwehr Woggersin gem. Feuerwehrentschädigungsverordnung - FwEntschVO M-V) vom 28.11.2013
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Fachbereich Bau und Ordnung
- Bearbeiter:
- Christin Niestaedt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Gemeindevertretung der Gemeinde Woggersin
|
Entscheidung
|
|
|
31.01.2018
|
Sachverhalt
Die Feuerwehr Woggersin beantragt die Anpassung der Entschädigungszahlungen für die Vorstandsmitglieder auf den Höchstsatz gemäß Feuerwehrentschädigungsverordnung – FwEntschVO M-V vom 28.11.2013.
Zu den Vorstandsmitgliedern gehören lt. Satzung der Feuerwehr Woggersin:
Gemeindewehrführer
Stellv. Gemeindewehrführer
Gruppenführer
Gerätewart
Führer Reserveabteilung
Jugendwart.
Gemäß Feuerwehrentschädigungsverordnung des Landes M-V sind den Funktionsträgern Gemeindewehrführer und Stellv. Gemeindewehrführern Entschädigungen zu zahlen
Für den Gemeindewehrführer beträgt der Höchstsatz 170 € und für den Stellvertreter 85 €.
Der Gemeindewehrführer erhält derzeit 100 €/monatlich und der Stellvertreter
50 €/monatlich.
Für Personen die besondere Aufgaben wahrnehmen, z.B. Ausbilder, Geräte- und Jugendfeuerwehrwarte sowie Leiterinnen und Leiter eine Einsatzabteilung können Aufwandsentschädigungen gezahlt werden.
Die Jugendwarte und der Sicherheitsbeauftragte der Feuerwehr Woggersin erhalten derzeit folgende Aufwandsentschädigung:
Jugendwarte: je 50 €/monatlich
Sicherheitsbeauftragter: 8,33 €/monatlich.
Die durchschnittliche Entschädigungshöhe im Amtsbereich liegt bei den Jugendwarten bei 48,25 €/monatlich und bei den Sicherheitsbeauftragten bei 17,33 €/monatlich.
Mitwirkungsverbot: (bitte löschen, wenn nicht benötigt)
Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung ist ein Mitglied des Gremiums von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Woggersin beschließt in ihrer heutigen Sitzung die
(Bitte zutreffendes ankreuzen und ggf. fehlende Beträge ergänzen)
( ) die Aufwandsentschädigung für die Funktionsträger der Freiwilligen Feuerwehr ab dem
01.01.2018 auf folgende Beträge anzuheben:
bisherige Beträge
- Gemeindewehrführer 170 €/Monat100 €/Monat
- Stellv. Gemeindewehrführer 85 €/Monat 50 €/Monat
- Jugendwart 50 €/Monat 50 €/Monat
- Jugendwart (Zwerge) 50 €/Monat 50 €/Monat
- Sicherheitsbeauftragter 50 €/Vierteljährlich 25 €/viertel. jährlich
( ) die Aufwandsentschädigungen für die Funktionsträger der Freiwilligen Feuerwehr nicht
anzupassen.
Finanz. Auswirkung
X | Ja |
|
| Nein | (Bitte nachfolgenden Inhalt löschen) |
I. Gesamtkosten der Maßnahme : 4460 €
II. davon für den laufenden Haushalt vorgesehen: 3100 €
Ergebnishaushalt
Produkt: 12600
Bezeichnung: sonstige Personalaufwendungen (ehrenamtlich Tätige usw.)
Sachkonto: 5019000
Finanzhaushalt/Investitionsprogramm
Investitionsprojekt:
Bezeichnung:
| Die erforderlichen Mittel stehen im lfd. Haushaltsjahr zur Verfügung |
X | Die erforderlichen Mittel stehen im lfd. Haushaltsjahr nicht zur Verfügung und müssen |
| überplanmäßig bereitgestellt werden. Die Gemeinde Woggersin befindet sich in der Haushaltskonsolidierung. Höhere Entschädigungszahlungen lässt die derzeitige finanzielle Lage der Gemeinde nicht zu. |
III. Auswirkung auf die mittelfristige Finanzplanung:
X | Betrag ist jährlich wiederkehrend einzuplanen |
| Gesamtkosten von € beziehen sich auf die Jahre |
| Folgekosten in Höhe von € |
