Vorlage - VO-41-BO-2018-157

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Feuerwehr Woggersin beantragt die Anpassung der Entschädigungszahlungen für die Vorstandsmitglieder auf den Höchstsatz gemäß Feuerwehrentschädigungsverordnung – FwEntschVO M-V vom 28.11.2013.

 

Zu den Vorstandsmitgliedern gehören lt. Satzung der Feuerwehr Woggersin:

Gemeindewehrführer

Stellv. Gemeindewehrführer

Gruppenführer

Gerätewart

Führer Reserveabteilung

Jugendwart.

 

Gemäß Feuerwehrentschädigungsverordnung des Landes M-V sind den Funktionsträgern Gemeindewehrführer und Stellv. Gemeindewehrführern Entschädigungen zu zahlen

Für den Gemeindewehrführer beträgt der Höchstsatz 170 € und für den Stellvertreter 85 €.

Der Gemeindewehrführer erhält derzeit 100 €/monatlich und der Stellvertreter

50 €/monatlich.

 

Für Personen die besondere Aufgaben wahrnehmen, z.B. Ausbilder, Geräte- und Jugendfeuerwehrwarte sowie Leiterinnen und Leiter eine Einsatzabteilung können Aufwandsentschädigungen gezahlt werden.

 

Die Jugendwarte und der Sicherheitsbeauftragte der Feuerwehr Woggersin erhalten derzeit folgende Aufwandsentschädigung:

Jugendwarte: je 50 €/monatlich

Sicherheitsbeauftragter: 8,33 €/monatlich.

Die durchschnittliche Entschädigungshöhe im Amtsbereich liegt bei den Jugendwarten bei 48,25 €/monatlich und bei den Sicherheitsbeauftragten bei 17,33 €/monatlich.

 

 

 

 

 

 

Mitwirkungsverbot: (bitte löschen, wenn nicht benötigt)

 

Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung ist ein Mitglied des Gremiums von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Woggersin beschließt in ihrer heutigen Sitzung die

 

(Bitte zutreffendes ankreuzen und ggf. fehlende Beträge ergänzen)

 

( ) die Aufwandsentschädigung für die Funktionsträger der Freiwilligen Feuerwehr ab dem

     01.01.2018 auf folgende Beträge anzuheben:

 

bisherige Beträge

-          Gemeindewehrführer  170 €/Monat100 €/Monat

-          Stellv. Gemeindewehrführer  85 €/Monat  50 €/Monat

-          Jugendwart  50 €/Monat  50 €/Monat

-          Jugendwart (Zwerge)  50 €/Monat  50 €/Monat

-          Sicherheitsbeauftragter  50 €/Vierteljährlich  25 €/viertel. jährlich

 

( ) die Aufwandsentschädigungen für die Funktionsträger der Freiwilligen Feuerwehr nicht

     anzupassen.

 

 

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Finanz. Auswirkung

X

Ja

 

 

Nein

(Bitte nachfolgenden Inhalt löschen)

 

I. Gesamtkosten der Maßnahme : 4460 €

 

II. davon für den laufenden Haushalt vorgesehen:  3100 €

 

Ergebnishaushalt

Produkt: 12600

Bezeichnung: sonstige Personalaufwendungen (ehrenamtlich Tätige usw.)

Sachkonto: 5019000

 

Finanzhaushalt/Investitionsprogramm

Investitionsprojekt:

Bezeichnung:

 

 

Die erforderlichen Mittel stehen im lfd. Haushaltsjahr zur Verfügung

X

Die erforderlichen Mittel stehen im lfd. Haushaltsjahr nicht zur Verfügung und müssen 

 

überplanmäßig bereitgestellt werden. Die Gemeinde Woggersin befindet sich in der Haushaltskonsolidierung. Höhere Entschädigungszahlungen lässt die derzeitige finanzielle Lage der Gemeinde nicht zu.

 

III. Auswirkung auf die mittelfristige Finanzplanung:

 

X

Betrag ist jährlich wiederkehrend einzuplanen

 

Gesamtkosten von               € beziehen sich auf die Jahre               

 

Folgekosten in Höhe von              

 

 

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