Vorlage - VO-40-ZDFi-2018-210

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Gemeindevertretung hat gemäß § 60 Abs. 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern in einem gesonderten Beschluss über die Entlastung des Bürgermeisters zu entscheiden.

 

Hierbei unterliegt der Bürgermeister gemäß § 24 Absatz 1 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern dem Mitwirkungsverbot.

 

In der Gemeindevertretersitzung vom 15.12.2016 wirkte der Bürgermeister bei der Beschlussfassung mit. Diesen Beschluss gilt es in der heutigen Sitzung aufzuheben.

 

 

Mitwirkungsverbot:

Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung ist der Bürgermeister von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Blankenhof beschließt in seiner heutigen Sitzung die Aufhebung des Beschlusses VO-40-ZDFi-2016-171 über die Entlastung des Bürgermeisters.

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

Ja

 

x

Nein

 

 

 

 

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