Vorlage - VO-35-BO-2018-269

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neverin hat in ihrer Sitzung am 16.09.2015 die Einleitung des Bauleitplanverfahrens zum B-Plan Nr. 8 „Ehemalige Gutsanlage“ für den Ortsteil Glocksin in der Gemeinde Neverin beschlossen. Nach Durchführung eines Planungswettbewerbes ist der Vorentwurf zum Bebauungsplan erstellt worden.

Die frühzeitige Bürgerbeteiligung wurde am 29.11.2017 durchgeführt.

 

Mitwirkungsverbot: (bitte löschen, wenn nicht benötigt)

 

Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung ist kein Mitglied des Gremiums von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neverin beschließt für den Vorentwurf des B-Plans Nr. 8 in der Fassung von Januar 2018 einschließlich aller notwendigen Unterlagen.

  1. Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann gemäß § 4 Abs. 1 in Verbindung mit § 3 Abs. 1 BauGB
  2. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen

 

 

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Finanz. Auswirkung

x

Ja

 

 

Nein

(Bitte nachfolgenden Inhalt löschen)

 

I. Gesamtkosten der Maßnahme :      

 

II. davon für den laufenden Haushalt vorgesehen:      

 

Ergebnishaushalt

Produkt:

Bezeichnung:

Sachkonto:

 

Finanzhaushalt/Investitionsprogramm

Investitionsprojekt:

Bezeichnung:

 

 

Die erforderlichen Mittel stehen im lfd. Haushaltsjahr zur Verfügung

 

Die erforderlichen Mittel stehen im lfd. Haushaltsjahr nicht zur Verfügung und müssen 

 

außer-/überplanmäßig bereitgestellt werden (Ausführungen zur der Deckung sind der Begründung zu entnehmen).

 

III. Auswirkung auf die mittelfristige Finanzplanung:

 

 

Betrag ist jährlich wiederkehrend einzuplanen

 

Gesamtkosten von               € beziehen sich auf die Jahre               

 

Folgekosten in Höhe von              

 

 

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Anlagen

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