Vorlage - VO-34-FI-2013-038
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss zur Haushaltssatzung 2013
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Finanzen
- Bearbeiter:
- Matthias Müller
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Gemeindevertretung der Gemeinde Neuenkirchen
|
Entscheidung
|
|
|
26.02.2013
|
Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neuenkirchen beschließt auf ihrer heutigen Sitzung entsprechend § 45 ff der Kommunalverfassung Mecklenburg Vorpommern in der Fassung vom 13. Juli 2011 (GVOBl. M-V 2011 S. 777 die Haushaltssatzung für das Jahr 2013 mit folgendem Ergebnis- und Finanzhaushalt:
1. im Ergebnishaushalt
a) der Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge auf 1.276.000 EUR
der Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen auf 1.274.700 EUR
der Saldo der ordentlichen Erträge und Aufwendungen auf 1.300 EUR
b) der Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge auf 0 EUR
der Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen auf 0 EUR
der Saldo der außerordentlichen Erträge und Aufwendungen auf 0 EUR
c) das Jahresergebnis vor Veränderung der Rücklagen auf 1.300 EUR
die Einstellung in Rücklagen auf 1.300 EUR
die Entnahme aus Rücklagen auf 0 EUR
das Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen auf 0 EUR
2. im Finanzhaushalt
a) die ordentlichen Einzahlungen auf 1.217.100 EUR
die ordentlichen Auszahlungen auf 1.129.500 EUR
der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf 87.600 EUR
b) die außerordentlichen Einzahlungen auf 0 EUR
die außerordentlichen Auszahlungen auf 0 EUR
der Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen auf 0 EUR
c) die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 390.500 EUR
die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 378.400 EUR
der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 12.100 EUR
d) die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 0 EUR
die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 99.700 EUR
der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf - 99.700 EUR
§ 2 Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen ohne Umschuldungen
(Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf 0 EUR
§ 3 Verpflichtungsermächtigungen
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt auf 0 EUR
§ 4 Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit
Der Höchstbetrag der Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit wird festgesetzt auf 121.400 EUR
§ 5 Steuersätze
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Flächen(Grundsteuer A) auf 350 v. H.
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 380 v. H.
2. Gewerbesteuer auf 380 v. H.
§ 6 Stellen gemäß Stellenplan
Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 1,0 Vollzeitäquivalente (VzÄ).
§ 7 Eigenkapital
Der Stand des Eigenkapitales zum 31.12. des Haushaltsvorvorjahres (2011) betrug 3.849.310,13 EUR
Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitales zum 31.12. des Haushaltsvorjahres
(2012) beträgt 3.830.210,13 EUR
und zum 31.12. des Haushaltsjahres (2013) 3.830.210,13 EUR
§ 8 Wertgrenzen
Nach § 4 Abs. 12 GemHVO Doppik sind Investitionen oder Investitionsförderungsmaßnahmen zu erläutern, deren Gesamtvolumen 10.000,00 EUR übersteigt.
§ 9 Regelungen zur Deckungsfähigkeit
1. Die Aufwendungen für bilanzielle Abschreibungen werden für gegenseitig deckungsfähig nach § 14 Abs. 2 GemHVO Doppik erklärt.
2. Die Personal- und Versorgungsaufwendungen werden für gegenseitig deckungsfähig nach § 14 Abs. 2 GemHVO Doppik erklärt, analog gilt dies auch für die hiermit im Zusammenhang stehenden Auszahlungen.
3. Innerhalb eines Teilhaushaltes werden Ansätze für Auszahlungen aus Investitionstätigkeit entsprechend § 14 Abs. 3 GemHVO Doppik für gegenseitig deckungsfähig erklärt.
4. Innerhalb eines Teilhaushaltes werden Ansätze für ordentliche Auszahlungen zu Gunsten von Auszahlungen aus Investitionstätigkeit desselben Teilfinanzhaushaltes für einseitig deckungsfähig erklärt.
5. Innerhalb einer Produktgruppe können Mehrerträge Aufwendungsansätze erhöhen. Vor Inanspruchnahme ist zu prüfen, ob innerhalb der Produktgruppe Mindererträge vorliegen, die zunächst zu kompensieren sind. Erst darüber hinausgehende Mehrerträge können zur Deckung von Mehraufwendungen verwandt werden.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
12 MB
|
