Vorlage - VO-34-FI-2012-024

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Annahme des Jahresabschlusses für das Jahr 2008 und die Entlastung des Bürgermeisters

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neuenkirchen beschließt auf ihrer heutigen Sitzung die Annahme des Jahresabschlusses 2008 und die Entlastung des Bürgermeisters.

 

Begründung:

 

Auf der Grundlage des öffentlich rechtlichen Vertrages der Stadt Burg Stargard, der Ämter Stargarder Land, Friedland, Mecklenburgische Kleinseenplatte, Neustrelitz-Land, Neverin, Woldegk und der Gemeinde Feldberger Seenlandschaft zur Bildung eines gemeinsamen Rechnungsprüfungsamtes mit Sitz in Neverin erfolgte die Prüfung des Jahresabschlusses 2008 Gemeinde Neuenkirchen.

 

Ein entsprechender Prüfbericht liegt allen während der Dienststunden in der Kämmerei des Amtes Neverin zur Einsichtnahme aus.

 

Gemäß § 60 (1) i. V. mit § 127 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg – Vorpommern (KV M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Juli 2011 (GVOBl. M-V 2011, S.777) beschließt die Gemeindevertretung Neuenkirchen den Jahresabschluss für das Jahr 2008 anzuerkennen und dem Bürgermeister Entlastung zu erteilen.

 

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Finanz. Auswirkung

 

Ja

 

X

Nein

 

 

 

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Anlagen

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