Vorlage - VO-32-BO-2017-287
Grunddaten
- Betreff:
-
Erneuerung Löschwasserentnahmestelle Stavener Straße, Roggenhagen - Auftragsvergabe -
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Fachbereich Bau und Ordnung
- Bearbeiter:
- Christin Niestaedt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung der Gemeinde Brunn
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Entscheidung
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12.12.2017
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Sachverhalt
Für die Sanierung des Löschwasserentnahmeschachtes in der Stavener Straße in Roggenhagen wurden in Form der freihändigen Vergabe 3 Angebote eingeholt.
Im Ergebnis des Bietervergleiches geht die Firma Schnell Tiefbau Hochbau GmbH, Sadelkower 21, 17098 Friedland OT Jatzke, als wirtschaftlichster Bieter hervor. Die Angebotssumme beläuft sich auf 10.217,05 €.
Die Firma erweist die erforderlich Fachkunde und Leistungsfähigkeit.
Mitwirkungsverbot: (bitte löschen, wenn nicht benötigt)
Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung ist kein Mitglied des Gremiums von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Brunn beschließt in ihrer heutigen Sitzung den Auftrag für die Erneuerung der Löschwasserentnahmestelle Stavener Straße, Roggenhagen, an die Firma
Schnell Tiefbau Hochbau GmbH
Sadelkower Weg 21
17098 Friedland OT Jatzke
zu vergeben.
Die Auftragssumme beläuft sich auf 10.217,05 €.
Finanz. Auswirkung
X | Ja |
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| Nein | (Bitte nachfolgenden Inhalt löschen) |
I. Gesamtkosten der Maßnahme : 10.300 €
II. davon für den laufenden Haushalt vorgesehen: 0,00 €
Ergebnishaushalt
Produkt: 54100
Bezeichnung: Unterhaltung der Maschinen und techn. Anlagen
Sachkonto: 5235000
Finanzhaushalt/Investitionsprogramm
Investitionsprojekt:
Bezeichnung:
| Die erforderlichen Mittel stehen im lfd. Haushaltsjahr zur Verfügung |
X | Die erforderlichen Mittel stehen im lfd. Haushaltsjahr nicht zur Verfügung und müssen |
| außerplanmäßig aus Einsparungen bei der Umstellung der Straßenbeleuchtung bereitgestellt werden (Ausführungen zur der Deckung sind der Begründung zu entnehmen). |
III. Auswirkung auf die mittelfristige Finanzplanung:
| Betrag ist jährlich wiederkehrend einzuplanen |
| Gesamtkosten von € beziehen sich auf die Jahre |
| Folgekosten in Höhe von € |
