Vorlage - VO-36-LVB-2017-205

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Nach §§ 2 und 3 des Gemeinde-Leitbildgesetzes soll jede Gemeinde anhand eines vorgegebenen Prüfrasters selber einschätzen, ob sie noch zukunftsfähig ist. Dabei wird nicht nur die Finanzlage in den Blick genommen, sondern auch Umfang und Qualität der Aufgabenerfüllung, die Vitalität der örtlichen Gemeinschaft und der Zustand der örtlichen Demokratie. Am Ende des Prozesses der eigenverantwortlichen Selbsteinschätzung steht ein Beschluss der Gemeindevertretung.

 

Durch die Amtsverwaltung Neverin wurden mehrfach die gesetzlich vorgeschriebenen Beratungs- und Unterstützungsleistungen der Koordinatoren in Anspruch genommen.

Die durch die Erarbeitung der Selbsteinschätzungen der insgesamt 12 Gemeinden des Amtsbereiches entstandenen Fragen konnten mit Hilfe der Koordinatoren beantwortet werden.

 

Die Gemeindevertretung Sponholz hat sich in ihrer Sitzung vom 17.05.2017 intensiv mit den Festlegungen des Leitbild-Gesetzes beschäftigt und eine Selbsteinschätzung erarbeitet.

 

Der Entwurf ist am 19.05.2017 bei der Koordinierungsstelle eingegangen. Mit Schreiben vom 10.07.2017 sind die Hinweise von der Koordinierungsstelle übermittelt worden, welche dann bei der Überarbeitung der Selbsteinschätzung Berücksichtigung fanden.

 

Mitwirkungsverbot:

 

Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung ist kein Mitglied des Gremiums von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Sponholz beschließt auf ihrer heutigen Sitzung die als Anlage beigefügte Selbsteinschätzung.

 

Die ermittelte Gesamtpunktzahl beträgt: 69

 

Mit diesem Ergebnis ist die Gemeinde Sponholz zukunftsfähig.

Die Gemeindevertretung beschließt folgende Schritte:

 

O    Aufnahme von Gesprächen mit dem Ziel einer Fusion mit ______________________

O    keine Gesprächsaufnahme

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

                               Keine 

 

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Anlagen

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