Vorlage - VO-40-BO-2017-200

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Beschluss über die Zustimmung zur Änderung der Entgelte für die Abwasserentsorgung in der Gemeinde Blankenhof ab 01.01.2018

 

Mitwirkungsverbot:

Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung ist kein Mitglied des Gremiums von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Blankenhof beschließt, die Anhebung der Preise für die Schmutzwasserentsorgung wie folgt:

 

Entgeltart

Bisheriger Preis (brutto)

Preis (brutto) ab 01.01.2018

Mengenpreis

2,64 EUR/m³

3,10 EUR/m³

Abflusslose Gruben

9,23 EUR/m³

9,38 EUR/m³

Kleinkläranlagen

18,20 EUR/m³

19,22 EUR/m³

 

 

Begründung:

Nach § 9 Nr. 4 des Konzessionsvertrages über die öffentliche Abwasserentsorgung hat die TAB für Änderungen der Entgelte drei Monate vor dem beabsichtigten Inkrafttreten die Zustimmung der Gemeinde einzuholen.

Aus der beigefügten Kalkulation ergibt sich eine Anhebung bei allen Entgeltarten.

 

Die Erhöhung des Mengenpreises ergibt sich insbesondere aus den Vorgaben des Landesrechnungshofs M-V. Demnach sind erhaltene Fördermittel nicht mehr entgeltmindernd in der Entgeltkalkulation zu berücksichtigen. Auf der Gesellschafterversammlung am 27.11.2017 wurde eine geringere Erhöhung der Preise beschlossen, da die ursprünglich kalkulierten Preise (siehe Anlage) eine zu starke Anhebung bedeutet hätte.

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

Ja

 

X

Nein

(wirkt sich nicht unmittelbar auf den Gemeindehaushalt aus)

 

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Anlagen

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