Vorlage - VO-35-BO-2017-256

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Nach Auslobung des Planungswettbewerbes „Ehemalige Gutsanlage Glocksin“ hat das Planungsbüro „MEYER STEFFENS ARCHITEKTEN UND STADTPLANER“ den 1. Platz erreicht. Der hier erreichte Planungsstand ist einem Vorentwurf gleichzusetzen. Das Planungsbüro „MEYER STEFFEN“ hat eine weitere Bearbeitung der Planung abgelehnt.

Es wurde ein anderes Planungsbüro vorgeschlagen.

Das Planungsbüro „Planung und Ökologie“ mit Sitz in Schwerin hat ein Honorarangebot in Höhe von 35.586,63 € angeboten. Nach Vorlage dieses Angebotes wurde die Verwaltung beauftragt Verhandlungen mit anderen Planungsbüros aufzunehmen.

Das wirtschaftlichste Angebot wurde durch das Planungsbüro „architektur:fabrik:nb“ eingereicht.

Inclusive der Erarbeitung der Grünordnungsplanung liegt ein Honorarangebot in Höhe von 20.961,62 € vor

 

Mitwirkungsverbot: (bitte löschen, wenn nicht benötigt)

 

Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung ist  kein Mitglied des Gremiums>> von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neverin beschließt in ihrer heutigen Sitzung das Planungsbüro „architektur:fabrik:nb“ mit den Planungsleistungen zur Erstellung des B-Planes Nr. 8 „Ehemalige Gutsanlage Glocksin“ zu beauftragen.

 

 

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Finanz. Auswirkung

X

Ja

 

 

Nein

(Bitte nachfolgenden Inhalt löschen)

 

I. Gesamtkosten der Maßnahme : 20.961,62 €

 

II. davon für den laufenden Haushalt vorgesehen:  10.000 €

 

Ergebnishaushalt

Produkt: 51100

Bezeichnung: Aufwendungen für die Erstellung von Bebauungsplänen

Sachkonto: 5625500

 

Finanzhaushalt/Investitionsprogramm

Investitionsprojekt:

Bezeichnung:

 

X

Die erforderlichen Mittel stehen im lfd. Haushaltsjahr zur Verfügung

 

Die erforderlichen Mittel stehen im lfd. Haushaltsjahr nicht zur Verfügung und müssen 

 

außer-/überplanmäßig bereitgestellt werden (Ausführungen zur der Deckung sind der Begründung zu entnehmen).

 

III. Auswirkung auf die mittelfristige Finanzplanung:

 

 

Betrag ist jährlich wiederkehrend einzuplanen

 

Gesamtkosten von               € beziehen sich auf die Jahre               

 

Folgekosten in Höhe von              

 

 

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