Vorlage - VO-35-BO-2017-256
Grunddaten
- Betreff:
-
Beauftragung des Planungsbüros- architektuf:fabrik:nb - mit Planungsleistungen zur Erstellung des Bebauungsplanes Nr. 8 "Ehemalige Gutsanlage Glocksin", der Gemeinde Neverin
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Fachbereich Bau und Ordnung
- Bearbeiter:
- Silvia Brinckmann
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung der Gemeinde Neverin
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Entscheidung
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11.10.2017
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Sachverhalt
Nach Auslobung des Planungswettbewerbes „Ehemalige Gutsanlage Glocksin“ hat das Planungsbüro „MEYER STEFFENS ARCHITEKTEN UND STADTPLANER“ den 1. Platz erreicht. Der hier erreichte Planungsstand ist einem Vorentwurf gleichzusetzen. Das Planungsbüro „MEYER STEFFEN“ hat eine weitere Bearbeitung der Planung abgelehnt.
Es wurde ein anderes Planungsbüro vorgeschlagen.
Das Planungsbüro „Planung und Ökologie“ mit Sitz in Schwerin hat ein Honorarangebot in Höhe von 35.586,63 € angeboten. Nach Vorlage dieses Angebotes wurde die Verwaltung beauftragt Verhandlungen mit anderen Planungsbüros aufzunehmen.
Das wirtschaftlichste Angebot wurde durch das Planungsbüro „architektur:fabrik:nb“ eingereicht.
Inclusive der Erarbeitung der Grünordnungsplanung liegt ein Honorarangebot in Höhe von 20.961,62 € vor
Mitwirkungsverbot: (bitte löschen, wenn nicht benötigt)
Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung ist kein Mitglied des Gremiums>> von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Finanz. Auswirkung
X | Ja |
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| Nein | (Bitte nachfolgenden Inhalt löschen) |
I. Gesamtkosten der Maßnahme : 20.961,62 €
II. davon für den laufenden Haushalt vorgesehen: 10.000 €
Ergebnishaushalt
Produkt: 51100
Bezeichnung: Aufwendungen für die Erstellung von Bebauungsplänen
Sachkonto: 5625500
Finanzhaushalt/Investitionsprogramm
Investitionsprojekt:
Bezeichnung:
X | Die erforderlichen Mittel stehen im lfd. Haushaltsjahr zur Verfügung |
| Die erforderlichen Mittel stehen im lfd. Haushaltsjahr nicht zur Verfügung und müssen |
| außer-/überplanmäßig bereitgestellt werden (Ausführungen zur der Deckung sind der Begründung zu entnehmen). |
III. Auswirkung auf die mittelfristige Finanzplanung:
| Betrag ist jährlich wiederkehrend einzuplanen |
| Gesamtkosten von € beziehen sich auf die Jahre |
| Folgekosten in Höhe von € |
