Vorlage - VO-41-BO-2017-145
Grunddaten
- Betreff:
-
Aufstellungsbeschluss zur Erarbeitung einer Klarstellungs- und Ergänzungssatzung nach § 34 Absatz 4 Nr. 1 und 3 BauGB für den Bereich des Ortsteils Woggersin
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Fachbereich Bau und Ordnung
- Bearbeiter:
- Silvia Brinckmann
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung der Gemeinde Woggersin
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Entscheidung
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20.09.2017
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Sachverhalt
Zur Klarstellung der Innenbereichsgrenzen (§ 34 Abs. 4 Nr.1 BauGB) und einer Einbeziehung geringfügiger Außenbereichsflächen zur Ausweisung von Bauland (§ 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB) ist die Erstellung einer Klarstellungs- und Ergänzungssatzung zwingend erforderlich. Da die Anfragen zur Bereitstellung von Bauland in der Gemeinde Woggersin
nach wie vor bestehen, ist die Aufstellung einer Klarstellungs- und Ergänzungssatzung die wirtschaftlichste Methode zur Ausweisung von Bauland.
Mitwirkungsverbot: (bitte löschen, wenn nicht benötigt)
Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung ist kein Mitglied des Gremiums von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Woggersin beschließt in ihrer heutigen Sitzung die Aufstellung einer Klarstellungs- und Ergänzungssatzung nach § 34 Absatz 4 Nr. 1 und 3 BauGB.
Der Planungsbereich ergibt sich aus der angefügten Anlage.
Mit der Erstellung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung soll das Planungsbüro A&S GmbH Neubrandenburg beauftragt werden.
Dieser Beschluss ist ortsüblich bekanntzumachen.
Finanz. Auswirkung
x | Ja |
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| Nein | (Bitte nachfolgenden Inhalt löschen) |
I. Gesamtkosten der Maßnahme : 6.554,22 €
II. davon für den laufenden Haushalt vorgesehen: 3.000 €
Ergebnishaushalt
Produkt: 51100
Bezeichnung: Aufwendung für die Erstellung von Bebauungsplänen
Sachkonto: 5625500
Finanzhaushalt/Investitionsprogramm
Investitionsprojekt:
Bezeichnung:
X | Die erforderlichen Mittel stehen im lfd. Haushaltsjahr zur Verfügung |
| Die erforderlichen Mittel stehen im lfd. Haushaltsjahr nicht zur Verfügung und müssen |
| außer-/überplanmäßig bereitgestellt werden (Ausführungen zur der Deckung sind der Begründung zu entnehmen). |
III. Auswirkung auf die mittelfristige Finanzplanung:
| Betrag ist jährlich wiederkehrend einzuplanen |
| Gesamtkosten von € beziehen sich auf die Jahre |
| Folgekosten in Höhe von € |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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920,3 kB
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