Vorlage - VO-41-BO-2017-145

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Zur Klarstellung der Innenbereichsgrenzen (§ 34 Abs. 4 Nr.1 BauGB) und einer Einbeziehung geringfügiger Außenbereichsflächen zur Ausweisung von Bauland (§ 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB) ist die Erstellung einer Klarstellungs- und Ergänzungssatzung zwingend erforderlich. Da  die Anfragen zur Bereitstellung von Bauland in der Gemeinde Woggersin

nach wie vor bestehen, ist die Aufstellung einer Klarstellungs- und Ergänzungssatzung die wirtschaftlichste Methode zur Ausweisung von Bauland.

 

 

Mitwirkungsverbot: (bitte löschen, wenn nicht benötigt)

 

Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung ist kein Mitglied des Gremiums von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Woggersin beschließt in ihrer heutigen Sitzung die Aufstellung einer Klarstellungs- und Ergänzungssatzung nach § 34 Absatz 4 Nr. 1 und 3 BauGB.

Der Planungsbereich ergibt sich aus der angefügten Anlage.

Mit der Erstellung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung soll das Planungsbüro A&S GmbH Neubrandenburg beauftragt werden.

Dieser Beschluss ist ortsüblich bekanntzumachen.

 

 

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Finanz. Auswirkung

x

Ja

 

 

Nein

(Bitte nachfolgenden Inhalt löschen)

 

I. Gesamtkosten der Maßnahme : 6.554,22 €

 

II. davon für den laufenden Haushalt vorgesehen:  3.000

 

Ergebnishaushalt

Produkt: 51100

Bezeichnung: Aufwendung für die Erstellung von Bebauungsplänen

Sachkonto: 5625500

 

Finanzhaushalt/Investitionsprogramm

Investitionsprojekt:

Bezeichnung:

 

X

Die erforderlichen Mittel stehen im lfd. Haushaltsjahr zur Verfügung

 

Die erforderlichen Mittel stehen im lfd. Haushaltsjahr nicht zur Verfügung und müssen 

 

außer-/überplanmäßig bereitgestellt werden (Ausführungen zur der Deckung sind der Begründung zu entnehmen).

 

III. Auswirkung auf die mittelfristige Finanzplanung:

 

 

Betrag ist jährlich wiederkehrend einzuplanen

 

Gesamtkosten von               € beziehen sich auf die Jahre               

 

Folgekosten in Höhe von              

 

 

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Anlagen

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