Vorlage - VO-41-ZDFi-2017-144
Grunddaten
- Betreff:
-
Übernahme einer kommunalen Ausfallbürgschaft
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Fachbereich Finanzen
- Bearbeiter:
- Matthias Müller
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung der Gemeinde Woggersin
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Entscheidung
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20.09.2017
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Sachverhalt
Bei dem, bei der Tollenseufer Abwasserbeseitigungs GmbH geführten Kredit, zur Errichtung von Abwasserleitungen aus den Investitionen der Jahre 1999 bis 2006 läuft zum 30.09.2017 die Genehmigung der Ausfallbürgschaft aus. Da die erteilte Genehmigung und die Zinsbindung befristet ist, muss ab dem 01.10.2017 eine neue Prolongation in Verbindung mit einer Genehmigung der kommunalen Ausfallbürgschaft beschlossen und genehmigt werden.
Folgende Konditionen werden festgelegt:
Restkreditsumme: 51.577,00 €
Bürgschaftshöhe: 41.261,60 € (80 % der Kreditsumme)
Laufzeit: 10 Jahre
Die auszureichenden Zinssätze sind dabei von der Höhe des Ausfallrisikos abhängig:
Gegenüberstellung möglicher Zinssätze (Abfrage bei der Sparkasse Neubrandenburg – Demmin vom 14.08.2017)
- 1,21 % p.a. fest (80% ige Kommunalbürgschaft)
- 3,00 % p.a. fest (ohne Bürgschaft)
Wird eine kommunale Bürgschaft genehmigt, können Zinseinsparungen von bis zu 4.000 € erzielt werden.
