Eilantrag - VO-40-BO-2017-199

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Gemäß § 44 Absatz 4 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern, entscheidet die Gemeindevertretung über die Annahme einer Zuwendung in Höhe von 100,00, sofern diese Aufgabe nicht dem Hauptausschuss obliegt.

Eine Übertragung dieser Aufgabe auf den Hauptausschuss ist nicht erfolgt, so dass die Gemeindevertreter über die Annahme der Geldspende zu entscheiden hat.

 

Mitwirkungsverbot:

Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung ist kein Mitglied des Gremiums von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Blankenhof beschließt in ihrer heutigen Sitzung die Annahme einer Geldspende für die Feuerwehr Chemnitz in Höhe von 100,00 € von der

 

S&V Tiefbautechnik GmbH

Am Vogelsang 9-11

29640 Schneverdingen

 

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

Ja

 

X

Nein

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