Eilantrag - VO-40-BO-2017-199
Grunddaten
- Betreff:
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Annahme einer Geldspende nach § 44 Absatz 4 der Kommunalverfassung M-V für die Feuerwehr Chemnitz
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Eilantrag
- Federführend:
- Fachbereich Bau und Ordnung
- Bearbeiter:
- Christin Niestaedt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung der Gemeinde Blankenhof
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Entscheidung
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14.09.2017
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Sachverhalt
Gemäß § 44 Absatz 4 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern, entscheidet die Gemeindevertretung über die Annahme einer Zuwendung in Höhe von 100,00, sofern diese Aufgabe nicht dem Hauptausschuss obliegt.
Eine Übertragung dieser Aufgabe auf den Hauptausschuss ist nicht erfolgt, so dass die Gemeindevertreter über die Annahme der Geldspende zu entscheiden hat.
Mitwirkungsverbot:
Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung ist kein Mitglied des Gremiums von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
