Vorlage - VO-40-ZDFi-2017-197

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Bei dem, bei der Tollenseufer Abwasserbeseitigungs GmbH geführten Kredit, zur Errichtung von Abwasserleitungen aus dem Jahr 1994 läuft zum 30.09.2017 die Genehmigung der Ausfallbürgschaft aus. Da die erteilte Genehmigung und die Zinsbindung befristet ist, muss ab dem 01.10.2017 eine neue Prolongation in Verbindung mit einer Genehmigung der kommunalen Ausfallbürgschaft beschlossen und genehmigt werden.

 

Folgende Konditionen werden festgelegt:

Restkreditsumme: 57.479,00 €

Bürgschaftshöhe:  45.983,20 € (80 % der Kreditsumme)

Laufzeit:       10 Jahre

 

Die auszureichenden Zinssätze sind dabei von der Höhe des Ausfallrisikos abhängig:

Gegenüberstellung möglicher Zinssätze (Abfrage bei der Sparkasse Neubrandenburg – Demmin vom 14.08.2017)

 

  1. 1,21 % p.a. fest (80% ige Kommunalbürgschaft)
  2. 3,00 % p.a. fest (ohne Bürgschaft)

 

Wird eine kommunale Bürgschaft genehmigt, können Zinseinsparungen von bis zu 4.100 € erzielt werden.

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Blankenhof beschließt in ihrer heutigen Sitzung die Übernahme der kommunalen Ausfallbürgschaft für die Restlaufzeit des noch vorhandenen Kredits.

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

Ja

 

X

Nein

 

 

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