Vorlage - VO-36-ZDFi-2017-203

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Beschluss zur Sondertilgung kommunaler Wohnungsbaukredite beim Landesförderinstitut M-V

Aufhebung Beschluss Nr.: VO-36-ZDFi-2016-161

 

 

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Sponholz beschließt in ihrer heutigen Sitzung die Durchführung einer Sondertilgung in Höhe von maximal 30.000 € spätestens zum 30.11.2017 beim Landesförderinstitut M-V, sofern die finanziellen Mittel vorhanden sind.

Derzeit werden die Gewerbesteuerabrechnungen für 2015 erstellt und dabei zeichnet sich ab, dass eine Sondertilgung in Höhe des veranschlagten Maximalbetrags sehr gut möglich ist.

 

Der Kredit beim Landesförderinstitut kann entweder über Sondertilgungen oder durch Kreditumschuldungen ohne Vorfälligkeit abgelöst werden. Da die aktuelle Zinslage nicht wesentlich besser ist, als der momentane Zinssatz, sehe ich von einer Kreditumschuldung ab.

 

Eine Sondertilgung reduziert die Kreditlaufzeit um 2 Jahre.

 

Gleichzeitung wird der Beschluss vom 20.09.2016 (VO-36-ZDFi-2016-161) aufgehoben. Aufgrund der Gewerbesteuerentwicklung (keine ausreichende zusätzliche Liquidität aus der Gewerbesteuerabrechnung) war eine Sondertilgung 2016 nicht möglich.

 

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

X

Ja

 

 

Nein

(Bitte nachfolgenden Inhalt löschen)

 

I. Gesamtkosten der Maßnahme : max. 30.000 €

 

II. davon für den laufenden Haushalt vorgesehen:  13.500 € (ordentliche Tilgung)

 

Ergebnishaushalt

Produkt: 61200

Bezeichnung: Tilgung Landesdarlehen

Sachkonto: 7924210

 

Finanzhaushalt/Investitionsprogramm

Investitionsprojekt:

Bezeichnung:

 

X

Die erforderlichen Mittel stehen im lfd. Haushaltsjahr zur Verfügung

 

Die erforderlichen Mittel stehen im lfd. Haushaltsjahr nicht zur Verfügung und können 

 

außerplanmäßig bereitgestellt werden (Ausführungen zur der Deckung sind der Begründung zu entnehmen).

 

III. Auswirkung auf die mittelfristige Finanzplanung:

 

 

Betrag ist jährlich wiederkehrend einzuplanen

 

Gesamtkosten von               € beziehen sich auf die Jahre               

 

Folgekosten in Höhe von              

 

 

Loading...