Vorlage - VO-36-ZDFi-2017-203
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss zur Sondertilgung eines kommunalen Wohnungsbaukredits, Aufhebung Beschluss Nr.: VO-36-ZDFi-2016-161
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Fachbereich Finanzen
- Bearbeiter:
- Matthias Müller
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung der Gemeinde Sponholz
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Entscheidung
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25.07.2017
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Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Sponholz beschließt in ihrer heutigen Sitzung die Durchführung einer Sondertilgung in Höhe von maximal 30.000 € spätestens zum 30.11.2017 beim Landesförderinstitut M-V, sofern die finanziellen Mittel vorhanden sind.
Derzeit werden die Gewerbesteuerabrechnungen für 2015 erstellt und dabei zeichnet sich ab, dass eine Sondertilgung in Höhe des veranschlagten Maximalbetrags sehr gut möglich ist.
Der Kredit beim Landesförderinstitut kann entweder über Sondertilgungen oder durch Kreditumschuldungen ohne Vorfälligkeit abgelöst werden. Da die aktuelle Zinslage nicht wesentlich besser ist, als der momentane Zinssatz, sehe ich von einer Kreditumschuldung ab.
Eine Sondertilgung reduziert die Kreditlaufzeit um 2 Jahre.
Gleichzeitung wird der Beschluss vom 20.09.2016 (VO-36-ZDFi-2016-161) aufgehoben. Aufgrund der Gewerbesteuerentwicklung (keine ausreichende zusätzliche Liquidität aus der Gewerbesteuerabrechnung) war eine Sondertilgung 2016 nicht möglich.
Finanz. Auswirkung
X | Ja |
|
| Nein | (Bitte nachfolgenden Inhalt löschen) |
I. Gesamtkosten der Maßnahme : max. 30.000 €
II. davon für den laufenden Haushalt vorgesehen: 13.500 € (ordentliche Tilgung)
Ergebnishaushalt
Produkt: 61200
Bezeichnung: Tilgung Landesdarlehen
Sachkonto: 7924210
Finanzhaushalt/Investitionsprogramm
Investitionsprojekt:
Bezeichnung:
X | Die erforderlichen Mittel stehen im lfd. Haushaltsjahr zur Verfügung |
| Die erforderlichen Mittel stehen im lfd. Haushaltsjahr nicht zur Verfügung und können |
| außerplanmäßig bereitgestellt werden (Ausführungen zur der Deckung sind der Begründung zu entnehmen). |
III. Auswirkung auf die mittelfristige Finanzplanung:
| Betrag ist jährlich wiederkehrend einzuplanen |
| Gesamtkosten von € beziehen sich auf die Jahre |
| Folgekosten in Höhe von € |
