Vorlage - VO-35-ZDFi-2017-248

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Im Jahr 2015 ist die Gemeinde Neverin dem Kommunalen Arbeitgeberverband Mecklenburg-Vorpommern e.V. beigetreten, um arbeitsrechtlich abgesichert zu sein. Mit dem Beitritt ist die Gemeinde an den TVöD (Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes) gebunden. Eine Kündigung ist mit einer Kündigungsfrist von 6 Monaten zum Ende des Geschäftsjahres (Kalenderjahres) möglich.

 

Mitwirkungsverbot: (bitte löschen, wenn nicht benötigt)

 

Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung ist <<Mitglied des Gremiums>> von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Neverin beschließt in Ihrer heutigen Sitzung den Austritt aus dem Kommunalen Arbeitgeberverband MV e.V. zum 31.12.2017.

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

Ja

 

X

Nein

 

 

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