Vorlage - VO-35-HA-2013-047

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Änderung der Gebührensatzung

 

 

Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung ist <<kein Mitglied des Gremiums>> von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Neverin beschließt in ihrer heutigen Sitzung die elfte Änderung der Gebührensatzung zur Förderung von Kindern in Kindertagesstätten entsprechend der Landesverordnung über die Höhe der durchschnittlichen Betriebskosten (Regelkosten) in der Kindertagesförderung vom 29.01.2003.

Die Satzung tritt zum 01.02.2013 in Kraft, gleichzeitig tritt die zehnte Änderungssatzung vom 09.02.2011 außer Kraft.

 

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Finanz. Auswirkung

x

Ja

 

 

Nein

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X

Die entsprechenden liquiden Mittel stehen im Haushaltsjahr zur Verfügung.

 

 

 

 

 

III.

 

 

 

 

 

 

 

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