Vorlage - VO-31-ZDFi-2016-086

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Gemeindevertretung hat gemäß § 60 Abs. 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg – Vorpommern den Jahresabschluss spätestens am 31. Dezember des auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres zu beschließen.

 

Auf der Grundlage des öffentlich – rechtlichen Vertrages der Stadt Burg Stargard, der Ämter Stargarder Land, Neverin und Woldegk zur Bildung eines gemeinsamen Rechnungsprüfungsamtes mit Sitz in Neverin erfolgte die Prüfung des Jahresabschlusses 2012.

 

Ein entsprechender Prüfbericht inklusive Anlagen zum Jahresabschluss liegt allen Mitgliedern der Gemeindevertretung vor.

 

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung beschließt gemäß § 60 Abs. 1 in Verbindung mit § 127 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg – Vorpommern in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Juli 2011 (GVOBl. M-V 2011, S.777) den Jahresabschluss für das  Haushaltsjahr 2012 anzuerkennen.

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

Ja

 

X

Nein

 

 

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Anlagen

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