Vorlage - VO-31-BO-2017-103
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss über die Zahlung von Aufwandsentschädigungen und Verpflegungsgeldern für die Wahl des 19. Deutschen Bundestages am 24.09.2017
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Fachbereich Bau und Ordnung
- Bearbeiter:
- Anke Beier
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung der Gemeinde Beseritz
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Entscheidung
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29.05.2017
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Sachverhalt
Am 24.09.2017 findet die Wahl zum 19. Deutschen Bundestag statt.
Dafür ist in jedem Wahlbezirk ein Wahlvorstand zu bilden, dessen Mitglieder einen Anspruch auf eine Aufwandsentschädigung (Erfrischungsgeld) haben. Die gesetzliche Höhe beträgt für den Wahltag 25,00 Euro für die Miltglieder und 35,00 Euro für den Vorsitzenden (Wahlvorsteher). Diese Beträge werden durch den Bund erstattet und belasten den Gemeindehaushalt nicht.
Die Gemeindevertretung kann jedoch für die Mitglieder der Wahlvorstände ein höheres Erfrischungsgeld beschließen.
In der Vergangenheit wurden die Erfrischungsgelder durch die amtsangehörigen Gemeinden in der Regel auf einen Betrag in Höhe von insgesamt 30 Euro aufgestockt, um die ehrenamtliche Mitarbeit in den Wahlvorständen attraktiver zu gestalten. Die daraus folgenden Mehrausgaben sind durch die Gemeinde zu tragen.
Die Zahlung eines Verpflegungsgeldes für den Wahlvorsand obliegt ebenfalls der Gemeinde.
Rechtsgrundlagen
- § 11 Bundeswahlgesetz (BwahlG) in der zur Zeit geltenden Fassung
- 11. Verordnung zur Änderung der Bundeswahlordnung
- Verwaltungsvorschriften
Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Beseritz beschließt die Zahlung der nachfolgend genannten Erfrischungsgelder und eines Verpflegungsgeldes an die Mitglieder des Wahlvorstandes am 24.09.2017. Ein Wahlvorstand besteht in der Regel aus sechs Mitgliedern.
Erfrischungsgeld
Die gesetzlich vorgeschriebene Höhe des Erfrischungsgeldes (25,00 € f. Mitglieder und 35,00€ f. Vorsitzenden) wird
[ ] nicht aufgestockt
[ ] aufgestockt in Höhe von ________Euro.
Verpflegungsgeld
Der Wahlvorstand erhält für den Wahltag ein Verpflegungsgeld wie folgt:
[ ] kein Verpflegungsgeld
[ ] Verpflegungsgeld in Höhe von _______Euro.
Finanz. Auswirkung
X | Ja |
|
| Nein | (Bitte nachfolgenden Inhalt löschen) |
I. Gesamtkosten der Maßnahme : €
II. davon für den laufenden Haushalt vorgesehen: 200 €
Ergebnishaushalt
Produkt: 12102
Bezeichnung: Rats-/Vertretungs- und Ausschussmitglieder
Sachkonto: 5013000
Finanzhaushalt/Investitionsprogramm
Investitionsprojekt:
Bezeichnung:
X | Die erforderlichen Mittel stehen im lfd. Haushaltsjahr zur Verfügung |
| Die erforderlichen Mittel stehen im lfd. Haushaltsjahr nicht zur Verfügung und müssen |
| außer-/überplanmäßig bereitgestellt werden (Ausführungen zur der Deckung sind der Begründung zu entnehmen). |
III. Auswirkung auf die mittelfristige Finanzplanung:
| Betrag ist jährlich wiederkehrend einzuplanen |
| Gesamtkosten von € beziehen sich auf die Jahre |
| Folgekosten in Höhe von € |
